Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 53

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Wenn heute bereits angesprochen wurde, dass das Vertrauen der Kinder zu den Be­zugspersonen, das selbstverständlich auch bei den Lehrerinnen und Lehrern, bei den Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen, bei den Erzieherinnen und Erziehern, aber auch bei den Tagesmüttern und Tagesvätern gegeben ist, nicht missbraucht wer­den sollte, so denke ich, dass dieses Vertrauen, das von den Kindern diesen Personen entgegengebracht wird, dann am besten genutzt wird, wenn bei tatsächlichem Ver­dacht einer Verwahrlosung oder einer Misshandlung rechtzeitig von diesen Personen eingeschritten und eine Meldung an die Jugendwohlfahrtbehörde erstattet werden kann, damit diese auch tätig werden kann.

Ich denke, dass es auch im Sinne unserer Jugendämter und aller Sozialbetreuer, die hier beschäftigt sind, ist, wenn sie aufgrund einer solchen Meldung direkten Kontakt mit den Minderjährigen und mit den Erziehungsberechtigten aufnehmen und hier auch Hilfestellung geben können, ihnen auch Förderung und Beratung angedeihen lassen können, was dazu beiträgt, dass auch das Image unserer Jugendbehörden verbessert werden kann.

Ich denke, dass im Sinne des Wohlergehens der Kinder und Jugendlichen hier eine sehr gute Gesetzesänderung vorliegt, und ich bedanke mich bei der Frau Bundesmi­nisterin, dass damit ein Frühwarnsystem eingerichtet wird, das die Kinder und Jugend­lichen vor körperlicher und seelischer Gewaltanwendung und Verwahrlosung zukünftig besser schützen wird. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

11.14


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Binder-Maier. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


11.14.10

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Änderung des Jugendwohlfahrtsgesetzes: Ich bin auch da­von überzeugt, dass es ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist, und ich vertraue auf Ihre Aussagen im Ausschuss, Frau Ministerin, wonach dieses Jugendwohlfahrts­gesetz noch einiger Veränderungen bedarf und Sie daran arbeiten werden.

Es geht um ein Mehr an Schutz und Hilfe für Kinder, es geht um ein Mehr an Aufmerk­samkeit, an Sensibilität jener Menschen, die mit Kindern zu tun haben – und so ge­sehen ist natürlich die Ausdehnung der Mitteilungspflicht sinnvoll.

Meine Damen und Herren! Es geht um das Erkennen, Verstehen und vor allen Din­gen – das ist mir sehr wichtig – um das Handeln, wenn Kinder verwahrlost sind, wenn Kinder missbraucht werden, wenn Kinder misshandelt werden und wenn sie vernach­lässigt werden. Ich denke, meine Damen und Herren, es übersteigt zum Teil unsere Vorstellungskraft, in welchen Situationen sich Kinder manchmal befinden, und alles, was getan werden kann, um dieses Leid, um diese Ängste, um diese Einsamkeit und Verzweiflung von Kindern zu lindern beziehungsweise zu beheben, ist richtig und notwendig. Dem muss ein Ende gesetzt werden! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe aber auch meine Bedenken in diesem Zusammenhang: Wenn von einem Kind Vertrauen zu einem Erwachsenen aufgebaut werden konnte, dass dieses Vertrau­en dann quasi dazu benützt wird, um eine Meldung zu erstatten. Dann kommt nämlich etwas in Bewegung, was vor allen Dingen für Kinder sehr unangenehm werden kann, weil dadurch ja im Familienverband Veränderungen herbeigeführt werden können und auch müssen.

Frau Kollegin Zwerschitz, ich glaube nicht, dass es jetzt zu vermehrten Einzelentschei­dungen bei den Meldungen kommt, sondern nach wie vor bin ich überzeugt davon,


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