Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 52

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gen, wegschauen ist leichter als hinschauen und handeln. Das ist einmal so, und mit dem müssen wir, glaube ich, auch rechnen.

Ich möchte aber auch das unterstützen, was gerade vorher gesagt worden ist bezüg­lich Heimunterricht. Ich denke, das ist ein Thema, wo das, was wir jetzt beschließen, nicht greift, weil Lehrer zu Hause, die die Eltern sind, natürlich die Verpflichtung nicht werden annehmen können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Klar ist, vorbeugen ist immer menschlicher, aber auch billiger als die „Reparatur“ von Problemen. In meinem Wahlkreis in Ottakring haben wir jetzt das Problem mit einer Jugendbande: 13-Jährige überfallen 14-, 15-Jäh­rige und Ähnliches mehr. Und da gibt es dann natürlich Reaktionen in der Bevölkerung, wo gesagt wird: Weg mit ihnen! Sperrt sie ein!, und Ähnliches. Auf der anderen Seite sind wir da, glaube ich, so weit, dass wir sagen, die machen das ja nicht aus Jux und Tollerei, da muss ja vorher etwas passiert sein, diese Gruppe muss ja schon vorher einer Verwahrlosung, einer Nichterziehung oder irgendeiner anderen Problematik aus­gesetzt worden sein, und wahrscheinlich sind Erwachsene schuld daran, dass diese Kinder, in dem Fall Kinder, so handeln. Also dass es hier eine ganz klare Verantwor­tung der Erwachsenen gibt, das, glaube ich, muss man auch klar und deutlich ausspre­chen.

Letzter Punkt noch, ganz kurz. Frau Bundesministerin, wenn es darum geht, den nächsten Schritt zu planen, zwei Dinge: Wir haben ausreichende Möglichkeiten von be­treuten Einrichtungen in den Bundesländern, manchmal zeigt die Praxis, dass eine Trennung von den Eltern der bessere Weg ist: Wohngemeinschaften, Heime, Heime im wahrsten Sinne des Wortes. Das ist ein Punkt, der wichtig wäre. Und noch ein Punkt, der mir besonders am Herzen liegt: Mit 18 ist man großjährig, und vielfach passiert es immer noch, dass die Jugendlichen mit 18 aus betreuten Einrichtungen entlassen wer­den, während alle Beteiligten sagen, gescheit wäre es, wenn wir sie noch ein oder zwei Jahre weiter betreuen dürften und auch die Ressourcen dafür hätten. Also auch das ist ein Thema für die Zukunft.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für die Diskussion, auch im Ausschuss, zu diesem Thema, und ich denke, es ist ein Schritt, der zum Ziel führt, nämlich einer bes­seren Jugendwohlfahrt – mit heutigem Tag ist aber das Ziel noch nicht erreicht. (Beifall bei der SPÖ.)

11.11


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hölle­rer. Ebenfalls 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.11.05

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Diese nun vorliegende Novelle zum Jugendwohlfahrtsgesetz ist ein erster und wichtiger Schritt, und die Frau Bundesministerin hat bereits betont, dass das Jugendwohlfahrts­recht auch zukünftig dementsprechend ausgebaut wird. Die Frau Bundesministerin hat einen neuen Begriff geprägt, und zwar möchte sie ein Jugendchancengesetz schaf­fen, das viele offene Punkte, die heute auch schon angesprochen wurden, umfassen wird.

Diese Gesetzesänderung beinhaltet eine Erweiterung der Meldepflicht. Diese soll dazu beitragen, dass dieser Informationsfluss zwischen den zuständigen Behörden, den Schulen und den Betreuungseinrichtungen besser funktioniert, damit auch im frühesten Stadium einer Kindeswohlgefährdung bereits aufgrund eines fundierten Verdachtes einer Vernachlässigung, einer Verwahrlosung der Zusammenschluss aller Verantwortli­chen gegeben ist und im Sinne des Kindeswohls bedrohliche Situationen verhindert werden können.

 


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