Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 51

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besonders darauf hinweisen, dass die Behörde die entsprechenden Instrumente gar nicht hatte, um hier überhaupt tätig werden zu können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht hierbei erstens um die rechtliche Möglichkeit eines Selbstunterrichts, die heute gegeben ist. Aufgrund dessen, dass es hier keine Meldepflicht gibt, sind den Behörden die Hände gebunden, wenn hier ein Versagen vorliegt.

Und das Zweite ist: Wenn ein Kind heute 15 Jahre alt ist und sich außerhalb der Schul­pflicht befindet, haben die Behörden heute keine Möglichkeit des behördlichen Ein­schreitens, und diese Novellierung, die heute beschlossen wird, wird auch in diesem Punkt daran nichts ändern.

Frau Bundesminister, Sie haben gesagt, Sie wollen in absehbarer Zeit hier entspre­chende Änderungen im großen Stil herbeiführen, Sie wollen ein Gesamtpaket schnü­ren. Ich ersuche Sie dringend und aufrichtig, in diesen Punkten auch die entsprechen­den Behörden beizuziehen, denn ich glaube, man tut hier den Behördenvertretern wirk­lich unrecht, die sich bemühen, hier für Ordnung zu sorgen, denen aber aufgrund der rechtlichen Möglichkeiten die Hände gebunden sind.

In diesem Sinn bin ich guter Hoffnung, dass in einem Gesamtpaket diese Punkte auch noch berücksichtigt werden. (Abg. Dr. Einem: Sie sind guter Hoffnung?) Ich würde mich freuen, wenn der gesamte Anlassfall in korrekter Form, wie das eigentlich üblich sein sollte, hinsichtlich des Versagens der Behörden, die die Akten drei Jahre lang nicht bearbeitet haben, aufgeklärt würde. Ich bin guter Hoffnung, dass die Frau Bun­desminister aus dieser Erfahrung gelernt hat und in einem Gesamtpaket diese Dinge auch berücksichtigen wird. Und deshalb werden wir heute diesem Antrag auch die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.06


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riepl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.06.53

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Frau Kollegin Steibl, natürlich ist der Vorwurf gerechtfertigt an die Kollegin Haubner, sie hätte schon früher etwas tun können. Aber ich darf Sie nur daran erinnern, Sie waren ja auch in der Regierung. Also irgendwie hättet ihr euch das ja ausmachen können, denke ich einmal. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steibl: Wir wollten eh!) Aber Sie haben das charmant ge­macht, und damit ist das, glaube ich, okay.

Die heutige Änderung des Jugendwohlfahrtsgesetzes, es ist schon gesagt worden, er­leichtert die Früherkennung. Die Frau Bundesministerin hat auch darauf hingewiesen, es geht um die frühe Erkennung von Kindeswohlgefährdungen, und der Anlassfall ist ein trauriger; wir haben das ja gerade von den Vorrednern gehört.

Die Ausweitung der Melde- und Mitteilungspflicht für Lehrer, Erzieher, damit für die Schulen, aber auch für Vereine und Organisationen ist eine große Herausforderung für Ihr Ressort, Frau Bundesminister, weil es ja um die Zusammenarbeit von Jugendäm­tern und Schulen geht. Sie haben darauf hingewiesen. Die Frage, wo ist die Grenze für die Mitteilungspflicht oder wo beginnt sozusagen die Verpflichtung, da wirklich etwas zu tun, wird nicht immer leicht zu beantworten sein. Aber, und da bin ich ganz bei Ihnen, eine Meldung zu viel, wo sich dann herausstellt, sie war unbegründet, ist besser als eine zu wenig, wo wir dann das Problem haben.

Man muss auch damit rechnen, dass die Menschen, die damit jetzt in eine Verpflich­tung genommen werden, natürlich manchmal in die Situation kommen werden zu sa-


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