Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 50

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Kinder- und Jugendanwälte schon immer wollten. (Präsident Dr. Spindelegger über­nimmt den Vorsitz.)

Ich möchte aber meine kurze Redezeit noch nützen für einen für mich sehr, sehr wich­tigen Punkt, der auch angesprochen wurde seitens der Ministerin: Eltern- und Partner­bildung. Eltern- und Partnerbildung ist als eine gesellschaftspolitische Aufgabe zu se­hen und gehört politisch unterstützt. Eltern dürfen bei ihrer anspruchsvollen Aufgabe einfach nicht alleingelassen werden. Es gibt zwar auf der einen Seite die großen finan­ziellen Förderungen, hier liegt Österreich europaweit an der Spitze, aber es gehört auch die andere Seite gesehen, die Beratung, die Anleitung und die Begleitung in Er­ziehungsfragen. Und vieles könnte mit Präventionsmaßnahmen meiner Meinung nach im Vorfeld abgedeckt werden.

Ja, ich würde mir sogar ein Grundrecht auf Elternbildung wünschen, dass Elternbildung ein Grundrecht wird, wie zum Beispiel die Grundschule, die Volksschule. Ich danke da auch der Frau Bundesministerin, bei den letzten Budgetverhandlungen wurden ja mehr Mittel für Partner- und Elternbildung ausverhandelt, und ich denke, dass das ein wich­tiger Schritt ist. Ich möchte auch noch hinweisen auf die neu eingerichtete Webseite www.eltern-bildung.at, wo monatlich weit über 25 000 Zugriffe zu verzeichnen sind. Das zeigt, dass man das im Gesamten sehen muss und man den Eltern Mut machen und Unterstützung geben muss, damit solche schweren Fälle wie jetzt eben dieser An­lassfall nicht passieren. (Beifall bei der ÖVP.)

11.02


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Neu­bauer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.02.11

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Die heutige Debatte scheint mir grundsätzlich am Thema etwas vorbeizugehen, wird hier nicht nur der Anlassfall fehlinterpretiert, wie ich meine, weil keine wie auch immer gearteten organisatorischen Mängel eigentlich dazu geführt ha­ben, heute und hier dies zum Anlass für diese Novellierung zu machen, sondern es liegt, wie ich als Oberösterreicher weiß und diesen Fall gut kenne, ein wirkliches Be­hördenversagen diesem Anlass zugrunde.

Und ich wundere mich schon, wenn durch einen derartigen Vorschlag am Grundthema vorbei hier Politik gemacht werden soll, wenn wir doch alle genau wissen, dass die Be­hörden seit drei Jahren von diesem Fall wussten, seit drei Jahren unverschämt inter­veniert wurde und unverschämterweise zu Ungunsten unserer Kinder – in dem Fall gebrauche ich jetzt den Allgemeinbegriff – hier die Behörden wirklich massiv versagt haben. Das muss man einfach so sagen, sie haben zu Ungunsten unserer Kinder ver­sagt.

Mir kommt es fast so vor, als sollte dieser Fall heute mit dieser Novelle zugedeckt wer­den, denn mir ist nicht bekannt, dass es bei der Behörde in irgendeiner Form auch nur irgendwelche Konsequenzen in diesem Fall für die maßgeblich dafür Verantwortlichen gegeben hätte, die drei Jahre lang diesen Akt der Kinder liegen haben lassen und ver­schleppt haben und durch Interventionen immer wieder zurückgelegt haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und das muss heute hier im Hohen Haus auch ein­mal klar angesprochen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Dieser Fall, meine sehr geehrten Damen und Herren und Frau Bundesminister, hat auch eines ganz klar offengelegt: dass die Behörden in einer gewissen Form sogar freizusprechen sind, nämlich vom Vorwurf, dass sie in gewissen Punkten nicht recht­zeitig reagiert hätten, und zwar deshalb, weil zwei Punkte in diesem Anlassfall ganz


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite