Bei der heutigen Jugendwohlfahrtsgesetz-Novelle geht es um die Ausdehnung der Mitteilungspflicht, wie wir heute bereits mehrmals gehört haben. Neben den Personen, die bei der Jugendwohlfahrt tätig sind, sollen in Zukunft nicht nur Behörden, sondern alle Einrichtungen, die Minderjährige betreuen beziehungsweise unterrichten, verpflichtet sein, Beobachtungen und Anhaltspunkte für Vernachlässigung von Kindern zu melden.
Dies ist ein erster wichtiger Schritt. Es besteht jedoch die dringende Notwendigkeit, die von Ihnen, Frau Ministerin Kdolsky, im Ausschuss angekündigte große Novelle rasch anzugehen und auch fertig zu stellen. Gleichzeitig wird es notwendig sein, für die finanziellen Mittel Vorsorge zu tragen, und da werden alle gefordert sein: Bund, Länder und Gemeinden.
Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren! Setzen wir weitere Schritte, um die Kinder in unserem Lande bestmöglich zu schützen! Darum ersuche ich Sie alle. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.21
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Frau Abgeordnete Dr. Gitschthaler ist die nächste Rednerin. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.
11.21
Abgeordnete Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Hohes Haus! Kinder sind unser wertvollstes Gut. Der tragische Fall dieser drei verwahrlosten Kinder in Oberösterreich, wie er heute schon mehrmals angesprochen wurde, hat uns wieder deutlich vor Augen geführt, wie notwendig und wichtig die Sensibilisierung aller für das Kindeswohl ist.
Gerade weil man sich auf die Aufmerksamkeit und Zivilcourage
der Umgebung nicht hundertprozentig verlassen kann und sich so ein Fall wie in
Linz nie mehr wiederholen darf, haben wir Salzburger Abgeordneten bereits im
März dieses Jahres einen Entschließungsantrag eingebracht und
dabei auf eine Lücke im Schulgesetz aufmerksam gemacht: Über den Weg
der schulärztlichen Untersuchung können allfällige
körperliche Auffälligkeiten bei Schulkindern entdeckt und
Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Da aber Kinder, die von der
Schulpflicht entbunden sind, sich dieser schulärztlichen Untersuchung
nicht unterziehen müssen, war es uns wichtig, diese Gesetzeslücke
aufzuzeigen und darauf aufmerksam zu machen. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir möchten, dass alle Kinder in Österreich sich solchen regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen stellen.
Besonders freut es mich daher, dass auch von anderer Seite
reagiert wurde und wir nun eine entsprechende Novellierung des
Jugendwohlfahrtsgesetzes vorliegen haben. Dass dies so rasch geschah,
dafür möchte ich mich ausdrücklich bei Ihnen, Frau Bundesminister,
bedanken. Man sieht, dass Ihnen unsere Kinder wirklich am Herzen liegen und Sie
daher auch handeln. Danke vielmals! (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Mit der vorliegenden Änderung des
Jugendwohlfahrtsgesetzes soll ein besserer Informationsfluss zwischen den
zuständigen Behörden, den Schulen und anderen Betreuungseinrichtungen
sichergestellt werden. Dazu wurde ja schon ausführlich von meinen
VorrednerInnen und von der Frau Bundesminister Stellung bezogen. Ich ersuche
Sie um Ihre Zustimmung zur vorliegenden Gesetzesnovelle, denn Kinder sind unser
wertvollstes Gut, und sie müssen von uns allen möglichst gut
geschützt und unterstützt werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
11.23
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