Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 55

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Bei der heutigen Jugendwohlfahrtsgesetz-Novelle geht es um die Ausdehnung der Mit­teilungspflicht, wie wir heute bereits mehrmals gehört haben. Neben den Personen, die bei der Jugendwohlfahrt tätig sind, sollen in Zukunft nicht nur Behörden, sondern alle Einrichtungen, die Minderjährige betreuen beziehungsweise unterrichten, verpflichtet sein, Beobachtungen und Anhaltspunkte für Vernachlässigung von Kindern zu melden.

Dies ist ein erster wichtiger Schritt. Es besteht jedoch die dringende Notwendigkeit, die von Ihnen, Frau Ministerin Kdolsky, im Ausschuss angekündigte große Novelle rasch anzugehen und auch fertig zu stellen. Gleichzeitig wird es notwendig sein, für die finan­ziellen Mittel Vorsorge zu tragen, und da werden alle gefordert sein: Bund, Länder und Gemeinden.

Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren! Setzen wir weitere Schritte, um die Kinder in unserem Lande bestmöglich zu schützen! Darum ersuche ich Sie alle. – Dan­ke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.21


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Frau Abgeordnete Dr. Gitschthaler ist die nächste Rednerin. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


11.21.18

Abgeordnete Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Hohes Haus! Kinder sind unser wertvollstes Gut. Der tragische Fall dieser drei verwahrlosten Kinder in Oberösterreich, wie er heute schon mehrmals angesprochen wurde, hat uns wieder deutlich vor Augen geführt, wie notwendig und wichtig die Sensibilisierung aller für das Kindeswohl ist.

Gerade weil man sich auf die Aufmerksamkeit und Zivilcourage der Umgebung nicht hundertprozentig verlassen kann und sich so ein Fall wie in Linz nie mehr wiederholen darf, haben wir Salzburger Abgeordneten bereits im März dieses Jahres einen Ent­schließungsantrag eingebracht und dabei auf eine Lücke im Schulgesetz aufmerksam gemacht: Über den Weg der schulärztlichen Untersuchung können allfällige körperliche Auffälligkeiten bei Schulkindern entdeckt und Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Da aber Kinder, die von der Schulpflicht entbunden sind, sich dieser schulärztlichen Unter­suchung nicht unterziehen müssen, war es uns wichtig, diese Gesetzeslücke aufzuzei­gen und darauf aufmerksam zu machen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir möchten, dass alle Kinder in Österreich sich solchen regelmäßigen ärztlichen Un­tersuchungen stellen.

Besonders freut es mich daher, dass auch von anderer Seite reagiert wurde und wir nun eine entsprechende Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes vorliegen haben. Dass dies so rasch geschah, dafür möchte ich mich ausdrücklich bei Ihnen, Frau Bun­desminister, bedanken. Man sieht, dass Ihnen unsere Kinder wirklich am Herzen liegen und Sie daher auch handeln. Danke vielmals! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der SPÖ.)

Mit der vorliegenden Änderung des Jugendwohlfahrtsgesetzes soll ein besserer Infor­mationsfluss zwischen den zuständigen Behörden, den Schulen und anderen Betreu­ungseinrichtungen sichergestellt werden. Dazu wurde ja schon ausführlich von meinen VorrednerInnen und von der Frau Bundesminister Stellung bezogen. Ich ersuche Sie um Ihre Zustimmung zur vorliegenden Gesetzesnovelle, denn Kinder sind unser wert­vollstes Gut, und sie müssen von uns allen möglichst gut geschützt und unterstützt werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.23

 


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