Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 133

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2. In Z.2 lautet § 21b Abs. 2 Z.5:

„eine theoretische Ausbildung der Betreuungskraft, die im Wesentlichen der Ausbil­dung eines Heimhelfers nach der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe, BGBl. I Nr. 55/2005 ent­spricht oder die Beschäftigung einer  „Persönlichen Assistenz“. Diese Voraussetzung ist bis zum 31. Dezember 2008 zu erfüllen.“

3. In Z.3 lautet § 25a Abs.4:

„(4) Bei pflegebedürftigen Personen, die im Rahmen eines Betreuungsverhältnisses im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes oder gemäß § 159 Gewerbeordnung 1994 betreut werden, sind bei der Begutachtung auf der Wunsch der betreuten Personen oder As­sistenznehmerinnen / Assistenznehmern Informationen der Betreuungskräfte oder As­sistentinnen / Assistenten  zur Beurteilung der konkreten Pflegesituation einzuholen und zur Verfügung gestellte Betreuungsdokumentationen und Haushaltsbücher zu be­rücksichtigen.“

Begründung

Zu 1.:

Den Betroffenen entstehen durch die vorgeschriebenen neuen Beschäftigungsverhält­nisse erhebliche Mehrkosten. Auch bei Vorliegen der Voraussetzungen ist derzeit nicht sichergestellt, dass die Förderung auch tatsächlich gewährt wird. Es sollte daher ein Rechtsanspruch darauf bestehen.

Zu 2.:

Nach der vorliegenden Regierungsvorlage ist eine der Voraussetzungen für den Erhalt einer Förderung nach § 21b Ziffer 5 eine theoretische Ausbildung der Betreuungskraft, die im Wesentlichen der Ausbildung einer Heimhilfe entspricht. Eine generelle Vor­schreibung einer Heimhilfe-Ausbildung würde jedoch Menschen mit Behinderung, die Persönliche AssistentInnen beschäftigen, von der Möglichkeit einer Förderung aus­schließen.

Zu 3.:

Die vorgesehene Auskunftspflicht der Betreuungskräfte bei der Begutachtung ist ein Eingriff in die Privatsphäre und muss in eine Kann-Bestimmung umgewandelt werden.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Dr. Huainigg. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.25.55

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Dr. Klaus Voget, Präsident des Österreichischen Zivilinvalidenverbandes, brachte es auf den Punkt: Vorgestern Abend gab es im ORF am Runden Tisch ein sehr ungewöhnliches Szenarium: Ein Wirtschaftsminister, so sagte Voget, dem soziale Anliegen sehr wichtig sind, trifft auf einen Sozialminister, dem arbeitsmarktpolitische Lösungen mehr am Herzen liegen.

Eine verkehrte Welt? – Ich glaube nicht. Ich glaube auch, es sollte endlich mit dem Vorurteil aufgeräumt werden, dass der ÖVP Soziales kein Anliegen ist. Und ich bin davon überzeugt, dass es Bundesminister Bartenstein ein großes Anliegen ist, hier zu einer sinnvollen Lösung für die Betroffenen und deren Angehörige zu kommen, denn er


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