gesetz reden, mit dem das
Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Österreichische ForschungsförderungsgesellschaftmbH-Errichtungsgesetz,
das Garantiegesetz 1977 und das Forschungs- und
Technologieförderungsgesetz geändert werden, dann muss ich
unweigerlich auf das Jahr 2002 zu sprechen kommen.
In der vorletzten
Legislaturperiode wurde unter unserem Mitwirken ein Gesetz geschaffen, das
durch eine Verschmelzung der bisher voneinander unabhängigen
Einzelfördereinrichtungen wesentliche Vorteile geschaffen hat. Durch
diese Neuorganisation konnten beträchtliche Synergieeffekte in der
Verwaltung erzielt und Kosten eingespart werden, unter anderem durch die
Zusammenführung der einzelnen Buchhaltungs- und Informationsabteilungen.
Auch seitens der
Unternehmen konnten durch die Schaffung dieser neuen Einrichtung wesentliche
Erleichterungen und Verbesserungen durch die Reduktion auf eine Anlaufstelle
und eben durch eine Bündelung von Kompetenzen erreicht werden. Vorher gab
es einen Förderungsdschungel, jetzt gibt es ein One-Stop-Shop-Prinzip.
Leider Gottes
machen Sie das alles wieder rückgängig. Sehr geehrte Damen und Herren!
In den vorliegenden Regierungsvorlagen sind Dinge zu lesen, bei denen jemand,
der aus dem Bereich der Wirtschaft kommt, nur den Kopf schütteln kann.
Zehn Mitglieder,
aus denen der Aufsichtsrat künftig bestehen soll, sind meiner Meinung nach
noch immer zu viel. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit entsendet
einen Vorsitzenden und zwei Mitglieder, der Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie entsendet den stellvertretenden Vorsitzenden sowie
zwei weitere Mitglieder, und – das ist für mich
völlig unverständlich, aber wenigstens positiv – die Bundesminister
haben bei der Ausübung ihrer Entsendungsrechte darauf zu achten, dass jeweils
zumindest eines der entsandten Mitglieder über unternehmerische
Fähigkeiten oder Erfahrung verfügen sollte. (Beifall beim
BZÖ.)
Es würde
mich schon interessieren, welche Qualifikationen die anderen Mitglieder mitbringen
sollen und was genau Sie unter unternehmerischer Erfahrung verstehen. Da werden
also dem rot-schwarzen Postenschacher nicht nur alle bestehenden Türen geöffnet,
sondern zusätzlich neue geschaffen.
Wenn Sie so weitermachen, meine Damen und Herren der Bundesregierung, dann verursachen Sie nicht nur einen zu hohen Verwaltungsaufwand in diesem Bereich, sondern fördern die Bürokratie im Lande ganz erheblich. Sie werden das Ziel, wirkliche Einsparungen im Verwaltungsbereich vorzunehmen, nie erreichen.
Diese Änderungen führen nicht zu den von uns geforderten Vereinheitlichungen der österreichischen Forschungs- und Förderungslandschaft, sondern weiten im Gegenteil die Kompetenzzersplitterung aus, die unter unserer Regierungsbeteiligung großteils beseitigt wurde. Wir können dieser Novelle aus diesem Grund leider nicht zustimmen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
17.21
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte, Herr Bundesminister.
17.21
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Herr Kollege Hahn! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Abgeordneter Schalle davon sprach, dass seit dem Jahr 2002 erfolgreich daran gearbeitet wurde, den Förderungsdschungel zu lichten, dachte ich schon, dass sein und mein Redebeitrag kongruent sein könnten. – Das ist aber nicht der Fall, denn Sie haben dann unverständlicherweise gemeint, dass zwar eine Verringerung von zwölf Aufsichtsräten auf
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