Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 179

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dann sehe ich, es gibt so gar keine Vorstellung, was das Höchststipendium, die Höchststudienförderung sein kann.

Die Höchststudienbeihilfe beträgt – unbeschadet eines Erhöhungszuschlages – mo­natlich 424 € beziehungsweise fast 5 100 € jährlich. Die Höchststudienbeihilfe beträgt unter besonderen Umständen sogar noch mehr, nämlich 7 272 € im Jahr oder 606 € im Monat. Für welche Personen? – Für Vollwaisen, für verheiratete Studierende, für Stu­dierende, die zur Pflege und Erziehung mindestens eines Kindes gesetzlich verpflichtet sind, für Studierende, die nicht am Wohnort wohnen können, sowie für sogenannte Selbsterhalterstudierende. 7 272 plus etwa 7 000 €, die man steuerfrei dazuverdienen kann, wenn man Studienbeihilfenbezieher ist, und Familienbeihilfenbezieher insgesamt auch noch mehr als 7 000. Jetzt rechnen Sie zusammen, ob man mit diesem Geld – steuerfrei! –, wenn man etwa genauso viel oder mehr dazuverdienen kann, wie man an Studienförderung bekommt, ein studentisches Leben führen kann!

Ich glaube, damit ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Studierendenförderung ge­tan, ein wichtiger Schritt zur Hebung der Akademikerquote, ein wichtiger Schritt zu einem raschen Studienabschluss, in Vorschau auf die Weiterentwicklung der strukturel­len Bedingungen zur Erreichung der Studienförderung, einschließlich der Dinge, die wir uns im Zusammenhang etwa mit Leistungsstipendien anschauen können.

Kollege Sonnberger und ich haben in den letzten Monaten viele Zuschriften bekom­men, wo das Leistungsstipendium, die Leistungsstipendienregelung gegenwärtig gede­ckelt und assoziiert ist zur Studienförderung als Prozentanteil. Es gibt so viele tüchtige Studierende, die damit nicht in den Genuss kommen könnten. Das gehört dann auch in die Strukturverbesserung.

Meine Damen und Herren, mit dieser Maßnahme, 12 Prozent Steigerung, wollen wir jungen Menschen eine weitere Chancenerweiterung geben, erstens etwa von dem unattraktiven Platz im internationalen Vergleich, dass Österreich zu den Ländern mit den längsten Studienzeiten gehört, wegzukommen, aber auch individuell jedem jungen Mann, jeder jungen Frau die Chance geben, rasch zu einem Arbeitsplatz zu kommen, rasch eine Wissenschafterkarriere einzuschlagen und damit rasch zu einem persönlich und individuell erfolgreichen Leben zu kommen. Alles Gute! (Beifall bei der ÖVP.)

18.12


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abge­ordnetem Dr. Grünewald vor. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.13.03

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Kollegin Brinek, was soll ich nach so vielen wichtigen Schritten eigentlich noch sagen? (Abg. Dr. Brinek: Bravo, können Sie sa­gen!) Bei so vielen „Meilensteinen“ – das schaut ja schon aus wie ein archäologisches Ausgrabungsfeld in Rom (Abg. Dr. Brinek: Da fahre ich am Sonntag hin!), so viele Meilensteine haben Sie gesetzt.

Bleiben wir bei der Realität: Warum stimmen wir jetzt über das ab? – Weil man schlichtweg auf die Pädagogischen Hochschulen vergessen hat. (Abg. Dr. Brinek: Nein!) Das ist ein bisschen seltsam, denn die sind ja schon länger beschlossen worden und nicht gerade vorgestern. (Abg. Dr. Brinek: Kollege Auer sagt das noch!)

Wir werden dem natürlich zustimmen, denn jede Erhöhung der Studienbeihilfen ist etwas Positives, aber trotzdem muss man sagen, ganz wird die Inflationsrate seit 1999 nicht abgedeckt. Daher würden wir, da Studieren ja kein billiger Sport ist, wirklich nicht, eine jährliche Indexanpassung vorschlagen.

 


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