Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 185

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tungsgrundlage nieder, und es kommt dann tatsächlich erstens zu einer Erhöhung der Studienzeit und zweitens zur Verringerung der Höhe der Stipendien. – Das ist eine Ungerechtigkeit, die begradigt gehört.

Ein anderes Beispiel – wir haben einige aufgezählt –: Wenn eine Studentin/ein Student in Seekirchen wohnt, 20 Kilometer von Salzburg entfernt, dann erhält sie/er ein höhe­res Stipendium, weil sie/er nicht zu Hause wohnt, weil sie/er einen anderen Wohnort hat. Eine Studentin/ein Student, die/der in Henndorf wohnt, auch 20 Kilometer von Salzburg entfernt, kommt nicht in diese Begünstigung, weil das nämlich taxativ aufge­listet ist. Nicht die Entfernung von Salzburg ist maßgebend, sondern es gibt eine taxa­tive Auflistung. Wenn ein Ort nicht auf der Liste ist – Pech für die Studentin/den Stu­denten. – So kann es ja wohl nicht sein. (Abg. Dr. Brinek: Das kann man vielleicht verbessern!)

Wir haben auf einige dieser Ungerechtigkeiten hingewiesen und uns im Ausschuss darauf geeinigt, diese Schlampigkeiten zu begradigen. Ich hoffe, dass erstens diese Schlampigkeiten und zweitens auch die Schlampigkeit im Zusammenhang mit dem Preisindex bis zur nächsten Novellierung begradigt werden können. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.33


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Eisenschenk. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.33.46

Abgeordneter Mag. Peter Eisenschenk (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Trotz der kontroversiellen Debattenbeiträge dürfte eines unbe­stritten sein: dass die Studienförderung ein wichtiges Element in der Universitätspolitik ist, um sozial schwache und leistungsorientierte Studenten zu fördern.

Das österreichische Förderungssystem ist durchdacht und vorbildlich in der Positionie­rung von Chancengleichheit. (Abg. Öllinger: Nein, bitte! Wollen Sie uns am Ende noch provozieren?) Das mache ich sehr gerne. Sie können auch gerne einen Blick nach England werfen, wo der Gebührensatz bei bis zu 4 400 € liegt und eine Beihilfe kaum ermöglicht wird. In Österreich hingegen kann sich jeder ein Studium leisten, der studie­ren möchte. (Abg. Öllinger: Bitte!)

Jedes noch so gut entwickelte System hat so seine Schlupfwinkel – wir lernen daraus und werden es im Herbst Änderungen unterziehen, um leistungsorientierten jungen Menschen den Weg ins Studium freizulegen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Österreich ist in meinen Augen Vorreiter, wenn es darum geht, in die Ausbildung der Hochschüler zu investieren. (Abg. Öllinger: Nein!) Diese Investition ist ein Bonus, der durch das erworbene Wissen wieder an die Gesellschaft zurückfließt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.35


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vorläufig letzter Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Pack. Eine Minute Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.35.20

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter, Sie haben bereits in Ihrem Statement erwähnt – die Vorredner haben es auch ge­sagt –, das Studienbeihilfensystem in Österreich wurde in den letzten sechs Jahren gut ausgebaut. Wir erinnern uns, jeder dritte Studierende an einer Fachhochschule und jeder fünfte Studierende an einer Universität bekommt eine Studienförderung.

 


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