schen Akademien, der Berufspädagogischen Akademien und der Pädagogischen Institute treten.
Warum sage ich, dass das ein Meilenstein ist? – Dies kommt etwa darin zum Ausdruck, dass die Pädagogischen Hochschulen wissenschaftlich fundierte berufsfeldbezogene Bildungsangebote zu erstellen und anzubieten haben. Diese Betonung der Wissenschaftlichkeit bedeutet eine klare Aufwertung der künftig eben an Hochschulen erfolgenden pädagogischen Aus-, Fort- und Weiterbildung. Dies sollte man auch so berücksichtigen.
Von meinem Vorredner Mayer wurde auch erwähnt, dass die Pädagogischen Hochschulen nur einen Austausch der Türschilder bedeuten. Als Mitglied des Hochschulrates der Pädagogischen Hochschule Steiermark habe ich es hautnah miterlebt, was in dieser Gründungsphase passiert ist, und ich kann Ihnen versichern: Es ist hier nicht um einen bloßen Austausch der Türschilder gegangen (Beifall bei der ÖVP), sondern das war wirklich eine großartige Reform.
An dieser Stelle möchte ich, stellvertretend für
alle Gründungsorgane, dem Gründungsrektor und den
Vizegründungsrektorinnen der Pädagogischen Hochschule Steiermark sehr
herzlich für die großartige Arbeit, die sie geleistet haben, danken.
Sie haben wirklich Großartiges geleistet, und dies soll man nicht
dauernd schlechtzumachen versuchen. (Beifall
bei der ÖVP.)
Neben dem Hochschulrat und dem Rektorat ist als weiteres Organ der Pädagogischen Hochschulen auch die Studienkommission zu erwähnen. Ihr kommt vor allem die Aufgabe zu, die Curricula und die Prüfungsordnung zu erlassen. Drei ihrer zwölf Mitglieder werden von den Studierenden entsandt.
Damit die Mitwirkung der Studierenden in dieser Studienkommission und bei allen anderen Aufgaben sichergestellt ist, ist es einfach unerlässlich, der vorliegenden Reform des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes zuzustimmen. Es sollten daher auch die anderen Parteien überdenken, ob es sinnvoll ist, hier zu sagen: Wir stimmen nicht zu!
Abschließend sei auch noch auf die in der Regierungsvorlage vorgesehene Regelung hingewiesen, wonach nur jene Studierenden an den Pädagogischen Hochschulen der ÖH angehören, die zu Studien zugelassen sind, deren Curricula mindestens 30 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Diese Regelung ist notwendig, da auch die bisherigen Pädagogischen Institute, die ja nur kurzzeitige Fortbildung anbieten, in den Pädagogischen Hochschulen aufgehen.
Dass die Studierenden, die bloß solche kurzzeitigen
Fortbildungslehrgänge besuchen, nicht der ÖH angehören,
fügt sich voll in die Konzeption des Hochschulgesetzes. So sieht etwa
§ 42 Abs. 1 des Hochschulgesetzes vor, dass für
Fortbildungslehrgänge mit weniger als 30 ECTS-Credits durch die
Studienkommission keine Curricula zu verordnen sind. Es ist daher
gerechtfertigt, dass die Studierenden, die ausschließlich solche
Fortbildungslehrgänge besuchen, nicht in der Studienkommission vertreten
sind. – Danke. (Beifall bei
der ÖVP.)
18.52
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.
18.52
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal ein paar Worte zu der Aussage meiner Vorrednerin, die Einführung der Pädagogischen Hochschulen sei ein „Meilenstein“ im Bereich der Wissenschaft. – Es dürfte Ihnen,
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