Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 67

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die Luft weg, Herr Bundesminister, weil Sie in einem Inserat, das jetzt schon mehrmals in mehreren Zeitungen erschienen ist, noch fröhlich verkünden:

„Es stimmt die Richtung. Es stimmt der Weg. Es stimmt der erste Schritt.“

Ich wiederhole: Der erste Schritt ist es mit Sicherheit nicht! Wir beschließen heute, nachdem das Gesetz drei Tage in Kraft ist, die Novellierung dieses Gesetzes! Und da ja auch bei einer Novellierung ein bestimmter formeller Weg eingehalten werden muss, kann dieses neue Gesetz, das Sie heute mit der Mehrheit der Regierungsparteien be­schließen, erst gegen Ende des Monats in Kraft treten, daher wird es rückwirkend be­schlossen.

Jetzt kann man noch immer der Meinung sein – inhaltlich gibt es gute Gründe dafür –, dass da etwas positiv verändert wird. Nur, Herr Bundesminister, es ist mit Sicherheit nicht der erste Schritt. Es ist nicht der erste Schritt, sondern es ist – rein formell ge­sprochen – jetzt der zweite. Und bis jetzt wissen die Menschen, die auf diesen Zu­schuss oder die Zuwendung angewiesen sind, noch immer nicht, was sie wirklich er­wartet.

Es soll jetzt nicht unbedingt Abgeordneter Westenthaler ein Gradmesser dafür sein, wie man sich mit einem Gesetz auskennt, denn Abgeordneter Westenthaler hat in der vorhergegangenen Debatte etwas völlig Falsches gesagt – das sei auch richtig gestellt. Abgeordneter Westenthaler hat gesagt, die Leute werden jetzt beim Zugang zum Pfle­gegeld durch die 5 000-€-Vermögensgrenze gehindert – das ist mit Sicherheit nicht der Fall. Herr Abgeordneter Westenthaler, das sollten Sie eigentlich schon wissen, dass das Pflegegeld noch nicht von Einkommen und Vermögen abhängig ist.

Aber zurück zu Ihnen, Herr Bundesminister. Ich frage mich wirklich: Was ist Ihnen ein­gefallen mit diesem Inserat? „Es stimmt die Richtung.“ – Welche Richtung, Herr Bun­desminister? Ich frage Sie wirklich ernsthaft: welche Richtung? – Dass wir jetzt die Bil­ligarbeitskräfte, die für uns hier Gott sei Dank die Betreuung machen, legalisieren, sie zu einem Preis arbeiten lassen, zu dem zu arbeiten sich niemand in Österreich leisten kann? – Das muss man auch dazusagen, Herr Bundesminister!

Ja, wir haben Glück, wir haben Glück in einer Situation, in der es einen Pflegenotstand gibt, dass es Gott sei Dank noch Menschen aus Nachbarländern gibt, die bereit sind, um wenige hundert Euro netto hier zu arbeiten, und zwar in Arbeitsverhältnissen, die diesen Namen eigentlich nicht verdienen. Denn 24 Stunden, auch wenn man Pausen kaschierend ins Gesetz geschrieben hat, an einem Ort 14 Tage lang arbeiten, schwer­kranke Menschen betreuen – meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage Ihnen eines: Ich bin froh, wenn das gut geht, und ich glaube, in den meisten Fällen geht es gut.

Diese Menschen machen einen sehr verantwortungsvollen Job, aber eine Lösung für das Problem Betreuung und Pflege von älteren und schwerbehinderten Menschen ist das mit Sicherheit nicht! (Beifall bei den Grünen.)

„Es stimmt die Richtung.“, sagen Sie. Dann sagen Sie: „Es stimmt der Weg.“ – Welcher Weg, Herr Bundesminister? – Wir beschließen hier einen Zuschuss, der ausgeweitet wird – das ist die Änderung gegenüber dem letzten Beschluss vor einem Monat – auf Personen der Pflegestufe 3 und 4. Aber es gibt keinen Rechtsanspruch auf diese Zu­wendung! Dieser Zuschuss ist möglich nach Maßgabe der Mittel, abhängig vom Ein­kommen – das sind die 2 500 € netto – und abhängig von einem noch vorhandenen Vermögen.

Mich interessiert in diesem Zusammenhang in erster Linie: Es gibt keinen Rechtsan­spruch! – Da stimmt der Weg? Kann das die Zukunft sein? Wir haben immer kritisiert – das hat auch die SPÖ kritisiert –, wie beispielsweise das BZÖ Sozialpolitik gemacht hat


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