Hierüber hat der Nationalrat abzustimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 228/A der Abgeordneten Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflege-Übergangsgesetz geändert wird (187 d.B.)
2. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 253/A der Abgeordneten Renate Csörgits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz, das Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2007 (Bundesfinanzgesetz 2007) und das Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2008 (Bundesfinanzgesetz 2008) geändert werden, und über den
Antrag 246/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (188 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 136/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle und verfassungsrechtliche Absicherung des Pflegeanspruchs (189 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 112/A(E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährlichen Bericht über die Tätigkeit der Behindertenanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat (190 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Öllinger. Wunschredezeit: 8 Minuten. – Bitte.
10.42
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es bleibt einem ja fast die Luft weg aufgrund dessen, was gerade beschlossen wurde: Ein Untersuchungsausschuss, der noch nicht fertig ist mit seiner Arbeit, wurde abgedreht. – Okay, das ist das eine.
Es bleibt einem aber auch die Luft weg, wenn wir jetzt die Novellierung eines Gesetzes diskutieren, das erst vor zwei, drei Tagen in Kraft getreten ist. Es bleibt einem deshalb
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