Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 80

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groß getitelt. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Pflege ist das beste Bei­spiel für gebrochene Versprechen und für ein gebrochenes Wort.

Ich denke auch daran, was Sie hier, Herr Bundesminister, vor der Wahl gesagt haben: Wir brauchen eine gesetzliche Valorisierungsregel gegen die unzumutbare Entwertung des Pflegegeldes. – Ich frage: Wo ist diese gesetzliche Regelung?

Vor der Wahl ist der Pflegenotstand ausgerufen worden. – Wenn ich mir jetzt ein Inter­view von Ihnen, sehr geehrter Herr Bundesminister, abgedruckt in der „Kronen Zeitung“ vom 24. Juni, durchlese, dann sagen Sie dort wörtlich:

„Die Zustände in Österreich, was Pflege und Betreuung betrifft, sind grundsätzlich vor­bildlich. Jetzt machen wir noch eine Verbesserung.“ – Also auch hier: Was gilt? Das von vor der Wahl oder das von nach der Wahl?

Das nun vorliegende Modell der 24-Stunden-Pflege, das hier im Hohen Haus ja schon beschlossen wurde, ist sicher keine echte Verbesserung, sondern ein Hinausschieben eines Problems um ein halbes Jahr. Dass Ihr Koalitionspartner, die ÖVP, selbst nicht daran glaubt, dass dieses 24-Stunden-Modell ein gutes ist, zeigt ja auch, dass gleich­zeitig ein Antrag auf Verlängerung der Pflegeamnestie eingebracht wurde. – Ich kann mich daran erinnern, dass Sie immer gegen die Verlängerung dieser Amnestie gewe­sen sind – nun gehen Sie mit. Meine sehr geehrten Damen und Herren, man kann die­sem ewigen Hin und Her schön langsam nicht mehr folgen.

Das, was heute novelliert werden soll, ist aus meiner Sicht auch ein Ergebnis eines Ar­beitsstils in dieser Regierung, in der keiner mit dem anderen kann, aber vor allem auch keiner dem anderen traut. Zum Beispiel hat Kollege Amon jetzt vom „Molterer-Modell“ gesprochen; wahrscheinlich werden Sie, Herr Bundesminister, dann sagen, das ist das „Buchinger-Modell“. – Und allein hier zeigt sich, welche Eitelkeiten Platz greifen, und ich denke, gerade bei der Pflege und Betreuung von Menschen mit Behinderung und von Älteren ist kein Platz für politische Eitelkeiten.

Das, was nach einigen Tagen heute novelliert wird, ist eine Verbesserung beim Zu­schuss, der Zuwendung bereits ab der Pflegestufe 3. Ich sehe es positiv, dass Sie hier unserer Forderung endlich nachkommen, wir seitens des BZÖ haben ja schon in der letzten Plenarsitzung und auch im Ausschuss einen diesbezüglichen Antrag einge­bracht. Es sei nur nebenbei bemerkt, dass Sie bereits Inserate schalten, obwohl das noch nicht beschlossen wurde.

Aber der Wermutstropfen ist letztendlich wieder der, dass es ab der Pflegestufe 3 Ein­schränkungen gibt, Einschränkungen, dass die Menschen für eine 24-Stunden-Betreu­ung eine ärztliche Bestätigung brauchen und dass sie nicht 800 € und nicht 250 € be­kommen, sondern eine Unterstützung „bis zu“ dieser Höhe, dass das also auch wieder im Ermessen der Politik gelegen ist.

Der zweite Punkt – den haben ja viele meiner Vorredner schon angesprochen –, den ich als eine der größten Schwachstellen sehe, ist die Vermögensobergrenze von 5 000 €. Das ist wirklich ein Unfug sondergleichen, denn derjenige, der sich etwas ge­schaffen hat, der ein Sparbuch hat, der sich etwas zur Seite gelegt hat – und es sind ja nicht nur die älteren, es sind ja sehr viele jüngere Menschen mit Behinderungen, die auch für ihre Zukunft etwas ansparen wollen –, wird bestraft. Ihr Präsident des Pensio­nistenverbandes hat nicht zu Unrecht gefragt: Muss man zuerst arm werden, um Unter­stützung zu erhalten? – Diese Frage stellt sich berechtigterweise.

Daher appelliere ich an Sie, Herr Bundesminister Buchinger: Betreiben Sie Schadens­begrenzung, verzichten Sie in Ihren Richtlinien auf diese Vermögensgrenze! Vor allem, wenn jetzt ein Bundesland – Niederösterreich – schon wieder ausgeschert ist und ge­sagt hat: Bei uns gibt es diese Vermögensgrenze nicht! – Schaffen wir nicht schon wie-


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