Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 81

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der Patienten, Menschen mit Behinderung, Ältere, die in einer Zwei-Klassen-Gesell­schaft leben!

Daher: Streichen Sie bitte diese Vermögensgrenzen – die Kritik daran geht quer durch alle Parteien, geht quer durch alle Organisationen –, denn ich glaube nicht, dass Sie mit einem Pflege-„Hartz-IV“-Modell in die Sozialgeschichte eingehen wollen!

Ich appelliere auch an Sie, mit diesem ganzen Wirrwarr, das sich in den letzten Mona­ten gezeigt hat, aufzuhören und endlich daranzugehen, eine zukunftsfähige Lösung zu schaffen, eine zukunftsfähige Lösung in der Pflege und in der Betreuung, bei der die Menschen Anspruch auf ein Sicherheitspaket haben! Und das heißt für uns, das Pfle­gegeld jetzt rasch zu erhöhen und dann laufend anzupassen. Weiters heißt das für uns, dass zusätzlich ein Anspruch auf Dienstleistungen bestehen soll, die pflegende Angehörige entlasten, so wie es mit dem Beispiel Pflegescheck schon in zwei Bundes­ländern erprobt wurde.

Sicherheit heißt für uns auch, im beruflichen Bereich offensiv in die Ausbildung zu investieren, zum Beispiel gerade in einen Lehrberuf Pflege-Assistent, in freiwillige Um­schulungen für Menschen, die arbeitslos geworden sind, heißt aber zum Beispiel auch, das freiwillige soziale Jahr aufzuwerten als eine Voraussetzung für Pflege- und Betreu­ungsberufe.

Der große Brocken der Finanzierung muss, so glaube ich, zuerst einmal intern mit den Ländern und Gemeinden abgesprochen werden, um nicht jeden Tag mit einer anderen Meldung hinauszugehen. Da hat die öffentliche Hand die Verantwortung, gerade aus den sprudelnden Steuermitteln die Pflegefinanzierung sicherzustellen, denn wenn in einem Land wie Österreich eine Mindestsicherung möglich gemacht wird, dann muss das auch für die Pflege gelten.

Ich bringe daher in diesem Zusammenhang einen unselbständigen Entschließungsan­trag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haubner, Ing. Westenthaler, Dolinschek betreffend finanzielle Si­cherstellung der Betreuung und Pflege von pflegebedürftigen Menschen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, die Umsetzung der nachstehenden Maßnahmen raschestmöglich vorzubereiten und dem Nationalrat die entsprechenden Gesetzesvor­schläge zu übermitteln:

einmalige Erhöhung des Pflegegeldes um 10 Prozent,

dauerhafte Valorisierung des Pflegegeldes,

Einführung eines zweckgebundenen Pflegeschecks – zusätzlich zum Pflegegeld – zur Unterstützung der Pflege zu Hause“.

*****

Sehr geehrter Herr Bundesminister, aber auch sehr geehrte gesamte Regierung! Sor­gen Sie dafür, dass die Menschen, die Pflege und Betreuung brauchen, in Zukunft kei­ne Almosenempfänger sind, in Zukunft keine Bittsteller sind, sondern ein Recht haben, in Würde alt zu werden, nämlich dort, wo 80 Prozent der Österreicherinnen und Öster­reicher das wollen: zu Hause! – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

11.24

 


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