Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Haubner betreffend finanzielle Sicherstellung der Betreuung und Pflege von pflegebedürftigen Menschen ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ursula Haubner, Ing. Westenthaler, Dolinschek und Kollegen betreffend finanzielle Sicherstellung der Betreuung und Pflege von pflegebedürftigen Menschen; eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (188 d.B.) über den Antrag 253/A der Abgeordneten Renate Csörgits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz, das Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2007 (Bundesfinanzgesetz 2007) und das Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2008 (Bundesfinanzgesetz 2008) geändert werden, und über den Antrag 246/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird
Mit der Neuregelung der 24-Stunden-Betreuung von pflegebedürftigen Personen ist noch immer völlig unklar, welche finanzielle Mehrkosten auf die Betroffenen zukommen werden und wieviel die legale Pflege den Menschen kosten wird. Pflege muss leistbar, qualitätsvoll und sicher sein. Das geplante Förderungsmodell bietet keinen ausreichenden Anreiz für Familien, von einer illegalen Beschäftigung in eine legale Form der Betreuung zu wechseln. Daran werden auch die geplanten Zuwendungen für die 24-Stunden-Betreuung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung kaum etwas ändern. Es wurde ein wenig durchdachtes Pflegemodell geschaffen, dass zu keiner echten Entlastung der Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen führt und ungeeignet ist eine zufriedenstellende Lösung der Pflegevorsorge herbeizuführen.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, die Umsetzung der nachstehenden Maßnahmen raschestmöglich vorzubereiten und dem Nationalrat die entsprechenden Gesetzesvorschläge zu übermitteln:
einmalige Erhöhung des Pflegegeldes um 10 Prozent,
dauerhafte Valorisierung des Pflegegeldes,
Einführung eines zweckgebundenen Pflegeschecks - zusätzlich zum Pflegegeld - zur Unterstützung der Pflege zu Hause“.
*****
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Spindelberger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
11.25
Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Ich habe in meiner Rede zum Budget schon anklingen lassen, dass
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite