Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 84

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von dem verstehen, wozu man redet. – Glauben Sie mir: Von dem haben Sie relativ wenig Ahnung! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Aber das ist Ihr Problem, nicht meines – und ich werde das dann auch gleich begründen.

Jetzt einmal zu den Anträgen, die bereits eingebracht wurden: Frau Haubner, Ihrem Antrag stimmen wir nicht zu, wir sind gegen diesen Pflegescheck. Sie haben damals auch den Dienstleistungsscheck gewollt, und wohin das geführt hat, wissen wir ohne­hin. – Wir wollen Geldleistungen und keine Sachleistungen und andere Dinge, die Sie da in Ihrem Antrag stehen haben. Das alles hätten Sie schon machen können, immer­hin waren auch Sie sieben Jahre lang in der Regierung, aber da haben Sie das bein­hart „verschlafen“.

Froh und stolz bin ich, dass Sie sich betreffend den Antrag, den ich eingebracht habe, dass es einen jährlichen Bericht der Behindertenanwaltschaft geben muss, zumindest ein Stück bewegt haben, wenn auch nicht ganz in die Richtung, wie ich mir das vorge­stellt habe, aber Sie haben sich zumindest bewegt! Sie haben sich dergestalt bewegt, dass Sie es zulassen, dass es zumindest alle zwei Jahre einen Bericht der Behinder­tenanwaltschaft geben wird. Wir wissen leider noch nicht, wann diese zwei Jahre be­ginnen – ob wir den ersten Bericht im Juni 2008 bekommen oder erst 2009 oder wann auch immer –, das steht in diesem Antrag nicht, aber zumindest ist es ein Stück weit.

Und da ich nicht weiß, wann der Start erfolgt, stelle ich selbstverständlich wieder mei­nen Entschließungsantrag, der folgendermaßen lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend jährlicher Bericht über die Tätigkeit der Behindertenanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, bis 30.9.2007 eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, mit der die jährliche Berichtspflicht der Behindertenanwaltschaft ab dem Jahr 2007 (analog der Volksanwaltschaft) sicherge­stellt wird.“

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Das ist noch eine zusätzliche Sicherung, damit man sichergehen kann, dass die Arbeit der Behindertenanwaltschaft auch öffentlich gemacht werden muss, wie das bei der Volksanwaltschaft selbstverständlich der Fall ist.

Aber jetzt zum Kapitel dieser Amnestieregelung, dieser Novellierung der Gesetze und dazu, wie es in Zukunft im Bereich der Betreuung weitergehen wird. Frau Lapp hat ge­sagt, diese gesetzlichen Grundlagen, die jetzt in diesem Betreuungsbereich geschaffen werden, sind ein Lückenschluss. – Wenn ein Lückenschluss so ausschaut, dann wün­sche ich mir, dass es nie einen gibt, denn das ist so wie bei bereits stillgelegten Bahn­höfen: Da kommt etwas, dann kommt lange, lange nichts, dann kommt ein bisschen etwas, dann ist auch wieder lange, lange nichts. Aber mit Lückenschluss hat das nichts zu tun.

Frau Lapp hat auch gesagt, diese Lösung biete Sicherheit und sei eine gute ge­setzliche Lösung. – Sicherheit ist das keine, das wissen Sie auch, weil es nämlich kei­nen Rechtsanspruch auf diese Zuschüsse gibt. Und solange es keinen Rechtsan­spruch gibt, können Sie mir nicht erklären, dass das eine Sicherheit ist. (Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp.)

 


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