Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 91

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Haubner in ihrer Zeit als Sozialministerin, dass wir mehr Geld für die Pflege in die Hand nehmen werden müssen, weil eben die Lebenserwartung gestiegen ist, es einen grö­ßeren Bedarf geben wird. 85 Prozent der Menschen werden zu Hause gepflegt, Herr Bundesminister; wir kennen die Zahlen, wir brauchen sie nicht immer wieder zu wieder­holen.

Es ist einiges in diesem Bereich zu tun. Ich hoffe, ich wünsche Ihnen auch ... Ich be­neide Sie nicht um die jetzige Diskussion über die Vermögensgrenze, die hier geführt wird, weil natürlich unterschiedliche Dinge in den Ländern unterschiedlich geregelt sind. Was mich ein bisschen frustriert und was eigentlich ein Armutszeugnis für diese Bundesregierung ist, ist, dass auch in diesem Bereich, wo es sehr bedauerlich ist, einer dem anderen keinen Erfolg gönnt. Vor allem da sollte die Bundesregierung zu­sammenarbeiten und nicht einen Konflikt auf dem Rücken der Pflegebedürftigen aus­tragen.

Dass dieses System mit der Vermögensgrenze auch gewisse Schwachstellen, die ich hier schon angesprochen habe, hat, dass nämlich Betroffene oft zuerst zu einem Sozi­alfall werden müssen, bevor sie überhaupt eine Unterstützung erhalten, ist meiner Meinung nach sehr bedauerlich wie diese 5 000-€-Grenze bei Sparbüchern, bei Bar­vermögen und so weiter. Man erhält erst dann eine Unterstützung, wenn man praktisch am Existenzminimum ist.

Der zweite heikle Punkt sind die Richtlinien über die Einkommensgrenze, Herr Bundes­minister. Wenn jemand einen Angehörigen pflegt, dann muss er selbst diesen Antrag stellen und darf nicht mehr als 2 500 € netto verdienen.

Sie haben gesagt, diese Regelung mit der Vermögensgrenze sei nichts Neues. Ich sage aber: Man sollte das ganz einfach ausklammern, diesen Wirrwarr entwirren und nicht die Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen „aussackeln“.

Die Rechtssicherheit in diesem Bereich ist nicht gegeben. Das ist ebenfalls sehr be­dauerlich. Ich hoffe, dass wir hier zu einer Lösung kommen, denn wir brauchen eine einmalige Erhöhung des Pflegegeldes um 10 Prozent. Wir wollten das in der letzten Gesetzgebungsperiode valorisieren, unser Koalitionspartner wollte jedoch nicht mitge­hen. (Zwischenruf des Abg. Schopf.) – Setzen Sie sich doch durch! Unser Koalitions­partner wollte damals nicht mitgehen. Wir wollten das machen.

Ich wünsche Ihnen hier viel Glück, dass das klappt. Eine dauerhafte Valorisierung wäre auf jeden Fall notwendig, Herr Kollege. Auch die Einführung eines zweckgebundenen Pflegeschecks zur Unterstützung der Pflege zu Hause wäre notwendig – der Ausbau der Vorsorge, der mobilen Dienste und der teilstationären Einrichtungen ebenfalls. Vor allem auch die Unterstützung der Hilfsorganisationen und der pflegenden Angehörigen wäre ein Gebot der Stunde. Das gehört ganz einfach gemacht.

Zu den Ausführungen von Kollegin Haidlmayr möchte ich noch kurz etwas sagen, und zwar, was den Behindertenanwalt betrifft. Ich bin sehr froh darüber, dass es uns in der letzten Gesetzgebungsperiode gelungen ist, einen Behindertenanwalt einzurichten, ge­nauso wie mit 1. Jänner 2006 das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten ist. Der Behindertenanwalt, Mag. Herbert Haupt, leistet ausgezeichnete Arbeit. Es ist jetzt auch geregelt – es gibt einen Vier-Parteien-Antrag dazu –, dass die Tätigkeit des Behindertenanwaltes auch Inhalt der Sozialberichte sein wird, die alle zwei Jahre vor­gelegt werden. Dann können Sie darüber nachlesen, welche Bedeutung der Behinder­tenanwalt hat, worauf er von Menschen mit Behinderung angesprochen wird und wie den Leuten aus der Erfahrung in der Vergangenheit in Zukunft geholfen werden kann. (Beifall beim BZÖ.)

11.57

 


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