Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 90

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dertprozentig recht. Aber – und das macht mich froh – Bundesminister Buchinger ist ja der Garant dafür, dass mit dem heutigen Beschluss die Debatte nicht beendet ist, son­dern dass wir weiterdebattieren werden, dass wir weiterdiskutieren werden, weil es auch unser Minister als eine der größten sozialpolitischen Herausforderungen der Zu­kunft sieht, dass man tatsächlich Modelle findet, die für die Zukunft eine tragfähige Lö­sung sein werden.

Unser Minister Buchinger scheut sich auch nicht davor, neue Modelle der Finanzierung anzudenken, auch sehr umstrittene Modelle; er bringt ja auch immer wieder die Vermö­gensteuer ins Spiel. Auch dafür bin ich sehr dankbar, weil ich davon überzeugt bin, dass man über neue Finanzierungsmodelle nachdenken muss.

Im Bereich der Pflege und Betreuung wird man eben nicht allein mit der 24-Stunden-Betreuung auskommen. Wir müssen auch über Tagesbetreuung nachdenken, über Kurzzeitpflege, natürlich auch über die Pflegeheime und vor allem über die personelle Ausstattung in unseren Pflegeheimen. Auch da müssen wir in der Zukunft noch viel ar­beiten.

Ich möchte noch ein Thema ansprechen, weil es heute oft angesprochen worden ist: die Vermögensgrenze. Über diese Vermögensgrenze kann man denken, wie man will. Man kann natürlich auch darüber diskutieren, ob sie gut ist, ob sie schlecht ist, aber man kann vor allem eines nicht: Man kann Bundesminister Buchinger nicht vorwerfen, dass er diese Vermögensgrenze erfunden hat. Gerade in meinem Bundesland, in Nie­derösterreich, wo es wirklich keine schönen Inserate in den Zeitungen gegeben hat, ist diese Vermögensgrenze seit vielen Jahrzehnten tagtäglich auf der Tagesordnung. So­bald ein zu pflegender Mensch in ein Pflegeheim kommt, wird die Vermögensgrenze greifbar beziehungsweise schlagend.

Niederösterreich stellt Regressansprüche an die Nachkommen. Dort müssen die Kin­der, die Töchter und die Söhne, Beiträge für die Pflegeheime leisten und das Land Nie­derösterreich verpfändet sofort die Liegenschaft, sobald ein zu pflegender Mensch in ein Heim eingeliefert wird. Also: keine Erfindung von Bundesminister Buchinger.

Ganz zum Schluss möchte ich allen Menschen, die in Pflegeberufen tätig sind, und auch jenen Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, danken, denn ich denke, das ist ein wirklich unverzichtbarer und ganz wertvoller Beitrag für die Menschen im Alter. (Beifall bei der SPÖ.)

11.51


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.52.03

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Der Pflegenotstand, der ja in der Vergangenheit nur her­beigeredet worden ist ... (Zwischenrufe.) Das war vor der Nationalratswahl. Er ist dann herbeigeredet worden. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ. – Abg. Öllinger: Geh bitte!)

Herr Kollege Öllinger, wie erklären Sie sich dann Folgendes? – Im Themenspiegel der Parlamentsdirektion steht zur Pflege: Herr Bundesminister Buchinger! Waren Sie mit dem bisherigen System zufrieden oder frustriert? – Antwort: Die Zustände in Öster­reich, was Pflege und Betreuung betrifft, sind grundsätzlich vorbildlich. Jetzt machen wir nur eine Verbesserung. – Zitatende.

Ich wünsche Ihnen das, Herr Bundesminister, denn für Verbesserungen sind wir immer zu haben. Das sagt eines aus, nämlich dass wir in der Vergangenheit gut in diesem Bereich gearbeitet haben, dass uns die Problematik sehr wohl bekannt ist. Wir haben auch immer wieder darauf aufmerksam gemacht, vor allem Frau Bundesministerin


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