Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 129

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Aber was hat das alles mit Gesundheitsförderung und Prävention zu tun? – Ich sage es Ihnen: Da die vorhin angesprochene Arbeitszeitverlängerung in einzelnen Fällen ja eine kurzfristige Mehrbelastung bedeuten kann – vier Tage oder die vorhin erwähnten zwölf Stunden –, wird es zukünftig umso notwendiger sein, entsprechende Maßnah­men zur betrieblichen Gesundheitsförderung zu forcieren, und dafür werden wir Part­ner sein. Alle Institutionen, die Gesundheitsförderung und Prävention betreiben – zum Beispiel die Sozialversicherungsträger –, könnten ihre Programme so gestalten, dass die nötigen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention, die auch teilweise in die Freizeit fallen können, dennoch genügend Zeit für Familie oder sonstige Aktivi­täten lassen.

Abschließend halte ich fest, dass dieses Bundesgesetz betreffend die Änderung des Arbeitszeit-, Arbeitsruhe- und Landarbeitsgesetzes in unserem Konzept sehr gut posi­tioniert ist und daher unsere uneingeschränkte Zustimmung findet. Wir finden es gar nicht – wie die Kollegin Schatz sagt – „Schade, schade, schade“, sondern toll, dass wir das heute beschließen können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

14.08


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.08.57

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Staatssekretärin! Ich möchte bei der Rede des Herrn Abgeordneten Wögin­ger anschließen. Er hat zum Schluss die Zeitwertkonten erwähnt und gesagt, dass man auch hier zu einem Mehr an Flexibilisierung kommen sollte. Ich halte das für eine sehr, sehr gute Idee. Man sollte aber darauf achten, dass diese angesparte Arbeitszeit nicht nur für einen vorgezogenen Pensionsantritt in Anspruch genommen wird. Die an­gesparte Arbeitszeit soll vor allem auch für Weiterbildung, aber etwa auch, sofern ein zusätzlicher Bedarf besteht, für Kinderbetreuungszeiten genutzt werden. Insgesamt wäre eine solche Maßnahme daher sehr zu begrüßen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte aber auch auf die Wortmeldung von Frau Kollegin Schatz zu sprechen kommen. Sie hat erwähnt, dass Teilzeitbeschäftigte benachteiligt sind und dass davon primär Frauen betroffen sind, weil ja primär Frauen als Teilzeitbeschäftigte tätig wer­den.

Aus juristischer Sicht liegt keine Benachteiligung vor. Man muss nämlich eines sehen: Diese bisherige Regelung, dass für die Mehrarbeit der Teilzeitbeschäftigten kein Über­stundenzuschlag geleistet wird, ist ja nicht gesetzlich verankert, sondern ergibt sich aus der Judikatur. Der Oberste Gerichtshof hat dies immer damit begründet, dass die Arbeitnehmer nach der Leistung ihrer Normalarbeitszeit einer erhöhten Anspannung bedürfen, um weitere Arbeit zu leisten. Diese Erwägung gilt nach Auffassung des Obersten Gerichtshofes nicht für die Teilzeitbeschäftigten. Das heißt also, es gibt hier sehr wohl eine sachliche Rechtfertigung dafür, warum Teilzeitbeschäftigte und Vollzeit­beschäftigte im Hinblick auf die Überstundenzuschläge und Mehrarbeitszuschläge an­ders behandelt werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.10


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Riener. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.11.02

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Wir brauchen für unsere Arbeitnehmerinnen und


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