Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 132

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Wir gehen daher in die Debatte ein.

Als Erste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig-Piesczek zu Wort. 5 Minuten frei­willige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.17.37

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Hohes Haus! Bevor ich zum Vergaberecht komme, möchte ich zwei grund­sätzliche Bemerkungen zum Verfassungsausschuss machen. Der Verfassungsaus­schuss hat in den letzten Monaten regelmäßig getagt – wir haben fast monatlich ge­tagt – und hat teilweise sehr intensive Debatten gehabt, zum Beispiel bezüglich des Wahlrechts. Eine Materie ist leider nie auf die Tagesordnung des Verfassungsaus­schusses gelangt, und das war die Frage der Lösung der Ortstafelproblematik in Kärn­ten.

Das ist besonders bedauerlich, weil an vielerlei Orten über diese Thematik gesprochen wurde – zuletzt auch in einer sogenannten Konsenskonferenz beim Bundeskanzler –, aber der zuständige Ausschuss bis zum heutigen Tag kein einziges Mal die Möglichkeit hatte, als der zuständige Verfassungsgesetzgeber, der diese Lösung letztendlich zu beschließen hat, diese Problematik auch zu diskutieren. Es ist ein Armutszeugnis auch für den Parlamentarismus, dass es nicht möglich war, das zu diskutieren. (Beifall bei den Grünen.)

Bis zum Sommer 2007 – so steht es im Regierungsübereinkommen – sollte ein Lösung auf dem Tisch liegen. Ich finde es bedauerlich, dass man sich jetzt hinter einem Kon­sens oder einem versuchten Konsens – vor allem jetzt an die Adresse der ÖVP gerich­tet – mit einem Landeshauptmann versteckt, der die letzten Monate nicht mit Konstruk­tivität in dieser Frage aufgefallen ist, der seit dem Jahr 2001 Verfassungsgerichtshof­erkenntnisse ignoriert und immer wieder Ortstafeln verrückt, um diese wichtige Frage endlich auch im Sinne der Bevölkerung zu lösen. – Das vorweg zum Verfassungsaus­schuss.

Nun zum Vergaberecht: Das Vergabegesetz ist aus Sicht der öffentlichen Hand ein sehr wichtiges Instrument, um bestimmte, übergeordnete Zielsetzungen zu erfüllen. Das Vergabegesetz wird in regelmäßigen Abständen novelliert und reformiert. Bei der letzten Novelle hat die grüne Fraktion mitgestimmt. Das war ein Vertrauensvorschuss für die Zukunft, der leider mit dem heutigen Beschluss verspielt wird. Wir haben damals einer einstimmigen Entschließung zugestimmt, die darauf gerichtet war, mit dem öffent­lichen Vergabewesen einen Schritt in Richtung Ökologisierung zu gehen, nämlich Richtlinien zur ökologischen Beschaffung zu beschließen.

Damit steht die grüne Fraktion nicht alleine. Das ist ein Anliegen, das der Rechnungs­hof schon im Jahre 2005 sehr intensiv auch an die Bundesregierung oder an das Par­lament gerichtet hat. Der Rechnungshof hat massive Kritik geübt, was diese Richtlinien für eine ökologische Beschaffung angeht. Und das ist mehr, als bei Veranstaltungen, die Ministerien ausrichten, Transfair-Bananen oder Transfair-Kaffee anzubieten, son­dern das ist ein echtes Volumen, das am Markt etwas bewegen kann, wenn die öffent­liche Hand – man stelle sich das zum Beispiel vor im Bereich öffentliche Spitäler – auf biologische Produkte umsteigt, oder, ein anderes Beispiel, der öffentliche Fuhrpark möglichst energieeffizient oder energiesparend unterwegs ist.

Das sind schon große Volumina, die die öffentliche Hand da bewegen könnte. Und der Rechnungshof hat auch definitiv ausgeführt, dass, selbst wenn Mehrkosten zu ver­zeichnen sind, die ökologischen Gesamteffekte sehr positiv sind und sich auch mittel­fristig rentieren, sodass es gerechtfertigt ist, hier auf ökologische Beschaffung umzu­steigen.

 


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