Wir haben damals dem Vergabegesetz zugestimmt – in der, glaube ich, berechtigten Erwartung, dass, wenn es einen Fünf-Parteien-Entschließungsantrag gibt, dieser auch umgesetzt wird. Bis zum heutigen Tag ist das nicht der Fall. Wie wir im Ausschuss erfahren konnten, gibt es statt der ökologischen Leitlinien Pilotprojekte, Pilotprojekte in fünf Bereichen. Ich frage mich: Wozu braucht man in diesen Bereichen Pilotprojekte? Ich glaube, man hat mittlerweile genug Erfahrung im Bereich ökologische Beschaffung. Es gibt hier viele Beispiele: Landesspitäler, Pensionistenheime et cetera, die schon Versuche gestartet haben. Also: Wofür hier Pilotprojekte? Und: Was soll am Ende dieser Pilotprojekte tatsächlich herauskommen? Warum wird ein einstimmiger Entschließungsantrag des Nationalrates bis zum heutigen Tag ignoriert?
Das ist jedenfalls ein Problem, das wir nicht vom Tisch wischen können. Wir sind auch EU-rechtlich verpflichtet, auch als öffentliche Hand, Energieeffizienz auch bei der Vergabe anzuwenden. Das ist auch ein Punkt, der letztendlich zu unserer Ablehnung führt. Diese Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen Union, die auch ein Grund dafür war, das Vergabegesetz zu novellieren, wird so schwach umgesetzt, dass man mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass sie keine Wirkung haben wird. Man schreibt hinein: bloße Bedachtnahme auf Energieeffizienzkriterien, und nicht eine strikte Berücksichtigung.
Das ist vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Klima-Diskussion und auch der Aufgabe der öffentlichen Hand, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, jedes Jahr vielleicht Energieeffizienzmaßnahmen zu setzen und auch Energieeinsparungen zu erreichen, besonders bedauerlich und für uns der Grund, warum wir dieser Vergabegesetznovelle nicht zustimmen können.
Abschließend nur noch das Positive: Die Problematik, die der VfGH mit seiner Aufhebung angesprochen hat, nämlich die Gebührenregelung, ist ordentlich gelöst, aber das hebt diese grundsätzliche Problematik, das völlige Fehlen von ökologischer Beschaffung auch im Vergabegesetz, nicht auf. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
14.22
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Fazekas. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.
14.23
Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich wollte noch ganz kurz auf die Ausführungen von Frau Präsidentin Glawischnig zum Thema Verfassungsausschuss eingehen. Bundeskanzler Gusenbauer hat hier einen vernünftigen Vorschlag eingebracht, den wir durchaus hätten beschließen können. Es hat auch einen entsprechenden Antrag im Verfassungsausschuss gegeben, aber diesem Antrag ist leider nicht stattgegeben worden. Das tut mir leid, denn auch ich hätte es sehr begrüßt, wenn wir hier bis zum Sommer zu einer Lösung gekommen wären. (Beifall bei der SPÖ.)
Nun möchte ich aber doch zum Bundesvergabegesetz einige Worte verlieren. Ich glaube, mit der vorliegenden Regierungsvorlage beschäftigen wir uns mit einem sehr umfangreichen Regelwerk, das ja noch dazu relativ jung ist, ein Gesetzeswerk, das sich mit den Vergaberegeln auseinandersetzt, nämlich Regeln, die Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen betreffen, die aber auch Rechtssicherheit geben sollen.
Gerade bei Vergaben der öffentlichen Hand ist ein besonderes Maß an Objektivität und Transparenz gefordert, aber im Zusammenhang mit den Erwartungshaltungen der heimischen Wirtschaft und des Gewerbes sind da natürlich immer wieder Kontroversen geradezu vorprogrammiert.
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