Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 133

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Wir haben damals dem Vergabegesetz zugestimmt – in der, glaube ich, berechtigten Erwartung, dass, wenn es einen Fünf-Parteien-Entschließungsantrag gibt, dieser auch umgesetzt wird. Bis zum heutigen Tag ist das nicht der Fall. Wie wir im Ausschuss erfahren konnten, gibt es statt der ökologischen Leitlinien Pilotprojekte, Pilotprojekte in fünf Bereichen. Ich frage mich: Wozu braucht man in diesen Bereichen Pilotprojekte? Ich glaube, man hat mittlerweile genug Erfahrung im Bereich ökologische Beschaffung. Es gibt hier viele Beispiele: Landesspitäler, Pensionistenheime et cetera, die schon Versuche gestartet haben. Also: Wofür hier Pilotprojekte? Und: Was soll am Ende die­ser Pilotprojekte tatsächlich herauskommen? Warum wird ein einstimmiger Entschlie­ßungsantrag des Nationalrates bis zum heutigen Tag ignoriert?

Das ist jedenfalls ein Problem, das wir nicht vom Tisch wischen können. Wir sind auch EU-rechtlich verpflichtet, auch als öffentliche Hand, Energieeffizienz auch bei der Ver­gabe anzuwenden. Das ist auch ein Punkt, der letztendlich zu unserer Ablehnung führt. Diese Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen Union, die auch ein Grund dafür war, das Vergabegesetz zu novellieren, wird so schwach umgesetzt, dass man mit Sicher­heit davon ausgehen kann, dass sie keine Wirkung haben wird. Man schreibt hinein: bloße Bedachtnahme auf Energieeffizienzkriterien, und nicht eine strikte Berücksichti­gung.

Das ist vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Klima-Diskussion und auch der Aufgabe der öffentlichen Hand, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, jedes Jahr vielleicht Energieeffizienzmaßnahmen zu setzen und auch Energieeinsparungen zu er­reichen, besonders bedauerlich und für uns der Grund, warum wir dieser Vergabege­setznovelle nicht zustimmen können.

Abschließend nur noch das Positive: Die Problematik, die der VfGH mit seiner Aufhebung angesprochen hat, nämlich die Gebührenregelung, ist ordentlich gelöst, aber das hebt diese grundsätzliche Problematik, das völlige Fehlen von ökologischer Beschaffung auch im Vergabegesetz, nicht auf. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.22


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Faze­kas. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.23.05

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Staatssek­retärin! Hohes Haus! Ich wollte noch ganz kurz auf die Ausführungen von Frau Präsi­dentin Glawischnig zum Thema Verfassungsausschuss eingehen. Bundeskanzler Gu­senbauer hat hier einen vernünftigen Vorschlag eingebracht, den wir durchaus hätten beschließen können. Es hat auch einen entsprechenden Antrag im Verfassungsaus­schuss gegeben, aber diesem Antrag ist leider nicht stattgegeben worden. Das tut mir leid, denn auch ich hätte es sehr begrüßt, wenn wir hier bis zum Sommer zu einer Lö­sung gekommen wären. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun möchte ich aber doch zum Bundesvergabegesetz einige Worte verlieren. Ich glau­be, mit der vorliegenden Regierungsvorlage beschäftigen wir uns mit einem sehr um­fangreichen Regelwerk, das ja noch dazu relativ jung ist, ein Gesetzeswerk, das sich mit den Vergaberegeln auseinandersetzt, nämlich Regeln, die Bund, Länder und Ge­meinden gleichermaßen betreffen, die aber auch Rechtssicherheit geben sollen.

Gerade bei Vergaben der öffentlichen Hand ist ein besonderes Maß an Objektivität und Transparenz gefordert, aber im Zusammenhang mit den Erwartungshaltungen der hei­mischen Wirtschaft und des Gewerbes sind da natürlich immer wieder Kontroversen geradezu vorprogrammiert.

 


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