Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 143

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und Beschlussfassung vorliegt, ist notwendig geworden – das wurde schon mehrmals ausgeführt –, weil es ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes gibt, auf das Bezug zu nehmen war.

Es ist erfreulich, dass das vorliegende Ergebnis im Einvernehmen mit den Interessen­verbänden, vor allem aber mit den Bundesländern erreicht werden konnte. Es sind dort viele neue wichtige Vorschläge eingebracht worden.

Einige Details: Es gibt technische Änderungen, es gibt eine Verringerung der Gebüh­rensätze – ich denke, dass das für die gesamte Ausschreibungsentwicklung wichtig ist. Es gibt auch eine Verringerung der statistischen Pflichten und der Administrationen im Rahmen des Bürokratieabbaus. Es gibt eine Anpassung an die EU-Richtlinie für mehr Energieeffizienz, und gerade das wird auch seitens der EU als sehr positiv und zielfüh­rend bewertet.

Wichtig ist auch, dass es eine Erleichterung im Unterschwellenbereich gibt. Das heißt, dass für diese Anbote eine Begünstigung oder eine Besserstellung gegeben ist.

Wichtig ist auch die Steigerung der Innovationsfähigkeit, vor allem im öffentlichen Be­reich. Wir sollten nicht vergessen, dass das deshalb wichtig ist, weil gerade aus diesen Bereichen etwa 16 Prozent der gesamten Wirtschaftsaufträge kommen. Deshalb denke ich, dass dieses Gesetz auf eine gute Entwicklung abzielt.

Es geht uns auch darum, vor allem den Betrieben vor Ort dadurch eine bessere Chan­ce einzuräumen, Arbeitsplätze auch in den peripheren Räumen zu halten, um auch in Zukunft dort Wertschöpfung zu gewährleisten.

So kommen wir nicht nur einem Verlangen des Verfassungsgerichtshofes nach, son­dern entsprechen auch den EU-Bestimmungen, den Lissabon-Zielen. Wir sind auf dem richtigen Weg, und wir glauben, dass wir gerade hier einen Beitrag leisten können, dass sich die Wirtschaft in Österreich positiv und engagiert entwickelt und somit Ar­beitsplätze für uns alle und Wertschöpfung für unser Land sichert. (Beifall bei der ÖVP.)

14.52


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich bitte daher alle Damen und Herren, Platz zu nehmen, denn wir gelangen zu den Abstimmungen.

Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf in 127 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Aspöck, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über die von diesem Abänderungsantrag betroffenen Teile des Gesetzentwurfes und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage abstimmen.

Die Abgeordneten Dr. Aspöck, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Ziffer 25 eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein bejahendes Zei­chen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Ich komme zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

 


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