Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 146

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

lung an den Untersuchungsausschuss betreffend „Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister“ wurden Bedenken erhoben, welche auch Gegenstand einer Präsidialkonferenz waren.

Eine rechtliche Prüfung der Parlamentsdirektion hat die Zweifel erhärtet, die im Zusam­menhang mit der Geschäftsordnungsmäßigkeit des vorliegenden Antrages angebracht wurden. Dieser Dringliche Antrag ist deshalb problematisch, weil er die Übermittlung von Akten durch den Bundesminister für Finanzen an das Parlament vorsieht. Unge­achtet der Frage, ob der Antrag im Lichte des Artikels 52 B-VG beziehungsweise § 74a GOG als zulässig angesehen werden kann, wäre eine Übermittlung solcher Akten an das Plenum, deren Vorlage bereits vom Untersuchungsausschuss angefordert wurde, auch im Hinblick auf die dort fehlende Vertraulichkeit bedenklich.

Da die Antragsteller trotz dieser Bedenken die Zurückziehung ihres Antrages ausge­schlossen haben, dieser Antrag jedoch bereits enunziert wurde, werde ich nunmehr den Dringlichen Antrag ohne Präjudiz zum Aufruf bringen.

Wir gelangen daher zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 259/A(E).

Dieser ist inzwischen allen Abgeordneten zugegangen, daher erübrigt sich eine Verle­sung durch den Schriftführer.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Der Untersuchungsausschuss betreffend „Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister" (in Folge „Ausschuss“) fasste in seiner Sitzung vom 20. Juni 2007 einstimmig folgenden an das Bundesministerium für Finanzen ge­richteten Beweismittelbeschluss:

„Zu den Beweisthemen gem. Pkt. 1 bis 4, 10 bis 12 und 15 des Untersuchungsge­genstandes, sind von den nachstehend genannten Behörden und Ämtern die dort be­zeichneten Unterlagen gemäß § 25 VO-UA vorzulegen:

Die Behörden und Ämter haben darauf zu achten, dass das Bankgeheimnis und die Rechte Dritter gewahrt werden, außerdem haben Sie bei der Übermittlung der Unter­lagen eine Übersicht (Aktenspiegel) über die angeforderten Akten beizulegen.

Stelle

Akten

Bundesministerium für Finanzen

sämtliche Steuerakten inklusive aller Aktenvermerke, Beila­gen, Belege und sonstiger damit zusammenhängender Akten und Unterlagen über die Jahre 1994 bis 2006

betreffend

-   den Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB),

-   aller Fraktionen des Österreichischen Gewerkschaftsbun­des,

-   Unternehmungen, Betriebe, Stiftungen und Körperschaf­ten, die den vorgenannten wirtschaftlich zuzuordnen oder mit diesen sonst verbunden sind“

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite