lung an den Untersuchungsausschuss betreffend „Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister“ wurden Bedenken erhoben, welche auch Gegenstand einer Präsidialkonferenz waren.
Eine rechtliche Prüfung der Parlamentsdirektion hat die Zweifel erhärtet, die im Zusammenhang mit der Geschäftsordnungsmäßigkeit des vorliegenden Antrages angebracht wurden. Dieser Dringliche Antrag ist deshalb problematisch, weil er die Übermittlung von Akten durch den Bundesminister für Finanzen an das Parlament vorsieht. Ungeachtet der Frage, ob der Antrag im Lichte des Artikels 52 B-VG beziehungsweise § 74a GOG als zulässig angesehen werden kann, wäre eine Übermittlung solcher Akten an das Plenum, deren Vorlage bereits vom Untersuchungsausschuss angefordert wurde, auch im Hinblick auf die dort fehlende Vertraulichkeit bedenklich.
Da die Antragsteller trotz dieser Bedenken die Zurückziehung ihres Antrages ausgeschlossen haben, dieser Antrag jedoch bereits enunziert wurde, werde ich nunmehr den Dringlichen Antrag ohne Präjudiz zum Aufruf bringen.
Wir gelangen daher zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 259/A(E).
Dieser ist inzwischen allen Abgeordneten zugegangen, daher erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Begründung
Der Untersuchungsausschuss betreffend „Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister" (in Folge „Ausschuss“) fasste in seiner Sitzung vom 20. Juni 2007 einstimmig folgenden an das Bundesministerium für Finanzen gerichteten Beweismittelbeschluss:
„Zu den Beweisthemen gem. Pkt. 1 bis 4, 10 bis 12 und 15 des Untersuchungsgegenstandes, sind von den nachstehend genannten Behörden und Ämtern die dort bezeichneten Unterlagen gemäß § 25 VO-UA vorzulegen:
Die Behörden und Ämter haben darauf zu achten, dass das Bankgeheimnis und die Rechte Dritter gewahrt werden, außerdem haben Sie bei der Übermittlung der Unterlagen eine Übersicht (Aktenspiegel) über die angeforderten Akten beizulegen.
Stelle |
Akten |
Bundesministerium für Finanzen |
sämtliche Steuerakten inklusive aller Aktenvermerke, Beilagen, Belege und sonstiger damit zusammenhängender Akten und Unterlagen über die Jahre 1994 bis 2006 betreffend - den Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB), - aller Fraktionen des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, - Unternehmungen, Betriebe, Stiftungen und Körperschaften, die den vorgenannten wirtschaftlich zuzuordnen oder mit diesen sonst verbunden sind“ |
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