Weiters fasste der Ausschuss am 22. Juni 2007 – wieder einstimmig – folgenden Beweismittelbeschluss, der sich wiederum an das Bundesministerium für Finanzen richtet:
„Zu den Beweisthemen 1-2 und 9-15, sind von den nachstehend genannten Behörden und Ämtern die dort bezeichneten Unterlagen gemäß § 25 VO-UA vorzulegen:
Die Behörden und Ämter haben darauf zu achten, dass das Bankgeheimnis und die Rechte Dritter gewahrt werden, außerdem haben Sie bei der Übermittlung der Unterlagen eine Übersicht (Aktenspiegel) über die angeforderten Akten beizulegen.
Stelle |
Akten |
Bundesministerium für Finanzen (BMF) |
Das Ende 2005 bzw. Anfang 2006 von der US-Botschaft an das BMF übergebene Schreiben samt den gesamten Akten und damit in Zusammenhang stehenden Unterlagen, welches mit den Worten „In the spirit of the bilateral relation ship ...“ beginnt und welches in der heutigen Anhörung des Mag. Lejsek releviert wurde.“ |
Bis dato wurden dem Ausschuss die angeforderten Beweismittel nicht übermittelt. Vielmehr wurde in Schreiben des Bundesministers für Finanzen vom 22. respektive vom 28. Juni 2007 mit fadenscheinigen und durchsichtigen Begründungen eine Übermittlung abgelehnt.
Derzeit ist der Ausschuss unterbrochen. Für die weiteren Beratungen des Ausschusses bis hin zur endgültigen Erarbeitung eines Ausschussberichts ist die Übermittlung der angeforderten Beweismittel unverzichtbar.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Dringlichen Antrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Parlament umgehend folgende vom Untersuchungsausschuss betreffend „Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister" mit einstimmigen Beschlüssen angeforderten Beweismittel vorzulegen:
1. Sämtliche Steuerakten inklusive aller Aktenvermerke, Beilagen, Belege und sonstiger damit zusammenhängender Akten und Unterlagen über die Jahre 1994 bis 2006 betreffend den Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB), aller Fraktionen des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, und Unternehmungen, Betriebe, Stiftungen und Körperschaften, die den vorgenannten wirtschaftlich zuzuordnen oder mit diesen sonst verbunden sind (Beschluss vom 20. Juni 2007)
2. Das Ende 2005 bzw. Anfang 2006 von der US-Botschaft an das BMF übergebene Schreiben samt den gesamten Akten und damit in Zusammenhang stehenden Unterlagen, welches mit den Worten „In the spirit of the bilateral relation ship ...“ beginnt und welches in der Anhörung des Mag. Lejsek releviert wurde (Beschluss vom 22. Juni 2007)
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