Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 148

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In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 1 GOG verlangt.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Mag. Kogler als Antragsteller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. (Abg. Scheib­ner: Zur Geschäftsordnung!)

Zur Geschäftsordnung: Herr Abgeordneter Scheibner, bitte.

 


15.02.48

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsiden­tin, Sie haben uns jetzt dargelegt, dass dieser Dringliche Antrag eigentlich geschäfts­ordnungsmäßig nicht zugelassen hätte werden sollen, jetzt aber trotzdem aufgerufen wird.

Ich bitte Sie jetzt, eine rechtliche Frage zu klären, denn in dieser Debatte können ja auch Entschließungsanträge eingebracht werden, beziehungsweise wird auch über diesen Dringlichen Antrag abgestimmt. Das heißt, über etwas, was eigentlich nicht zu­zulassen wäre, also rechtlich nicht möglich ist, soll dann abgestimmt werden. – Welche Rechtswirksamkeit hat dann ein eventuell beschlossener Dringlicher Antrag, bezie­hungsweise welche Rechtswirksamkeit haben Entschließungsanträge, die in dieser Debatte, die eigentlich geschäftsordnungswidrig ist, beschlossen werden?

15.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, Entschließungsanträge, die gestellt werden würden, wären meines Erachtens geschäftsordnungskonform. Dieser Antrag ist meines Erachtens gesetzeswidrig und könnte in dieser Form auch nur so in­terpretiert werden.

Meine Damen und Herren! Ich mache auch darauf aufmerksam – das haben wir heute auch in der Präsidialsitzung so besprochen –, dass es in Zukunft wahrscheinlich sehr klug sein wird, dass wir uns auch bei Dringlichen Anträgen eine Frist per Geschäftsord­nung einräumen, um derartige Prüfungen in Zukunft rechtzeitig durchführen zu können, da in den wenigen Minuten von der Einbringung bis zum Eingang in die Tagesordnung diese Prüfung oft nicht möglich ist.

Ich kann nicht anders vorgehen, ich kann den Dringlichen Antrag nicht mehr von der Tagesordnung nehmen, dazu stehen mir keine geschäftsordnungsmäßigen Mittel zur Verfügung. Daher habe ich ihn ja bereits zum Aufruf gebracht, wenngleich eine derar­tige Beschlussfassung äußerst problematisch wäre.

Herr Klubobmann Dr. Van der Bellen, bitte.

 


15.04.53

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte fürs Protokoll schon festhalten, dass nach Meinung der grünen Fraktion dieser Antrag absolut nicht geschäftsordnungswidrig ist, dass wir an dieser Meinung auch nach der Diskussion in der Präsidiale festhalten. Das möchte ich ausdrücklich hier ge­sagt haben.

Ich sehe überhaupt nicht ein, warum eine derartige Wortklauberei über die Formulie­rung „dem Parlament zuzuleiten“ stattfindet. – Na wem denn sonst außer dem Parla­ment? Oder müssen wir in Zukunft sagen, gemeint ist das Gebäude am Ring, oder


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