Zur Abgabe einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll ebenfalls 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Herr Staatssekretär.
15.28
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es steht der Regierungsbank nicht zu, im Detail zu beurteilen, ob ein Tagesordnungspunkt zulässig ist oder nicht. Er ist aufgerufen, ich darf daher zum Inhalt dieses Antrages wie folgt Stellung nehmen:
Es gibt zwei Anträge auf Aktenübermittlung an das BMF. Beide sind in dem Dringlichen Antrag angeführt. Der eine stammt vom 20. Juni, der andere vom 25. Juni. In beiden Fällen hat das Bundesministerium für Finanzen innerhalb von zwei Tagen – einmal mit Schreiben vom 22. Juni, einmal mit Schreiben vom 28. Juni – um die Darlegung des Zusammenhangs der angeforderten Akten mit dem Untersuchungsgegenstand ersucht. (Abg. Dr. Schüssel: Sehr richtig!)
Ich darf daran erinnern, dass ich selbst bereits vor dem 19. April und am 19. April darauf hingewiesen habe, dass die Aktenanforderungen eines Untersuchungsausschusses den Zusammenhang, nämlich was damit in dem Untersuchungsausschuss festgestellt werden soll, ausweisen müssen. Es genügt nicht ein Hinweis auf einen pauschalen Punkt, sondern es muss das, was mit diesem Beweismittel erhoben werden soll, ausgewiesen werden. Dies hat in dem damals gegenständlichen Fall der Eurofighter-Untersuchungsausschuss auch in der Folge getan, weshalb das BMF die entsprechenden Akten – wir alle wissen, zuerst mit Schwärzungen, dann, nach Einsetzung einer entsprechenden Schiedsstelle, ohne, was ich begrüße; es ist zwar nicht in der Geschäftsordnung vorgesehen, es ist aber ein probates Mittel – zur Verfügung gestellt hat.
Leider sind diese beiden Schreiben bis heute nicht beantwortet worden. Es ist völlig klar, dass mit dieser Konkretisierung dann einmal grundsätzlich beurteilt werden kann, ob die Vorlage erfolgt. Im Regelfall wird dies zu geschehen haben.
Es gibt einen zweiten Punkt, der in Zusammenhang mit dem so genannten Non-Paper von Bedeutung ist.
Die Problematik, die dort zusätzlich aufgeworfen wurde, ist, ob dieses Non-Paper überhaupt Gegenstand eines Aktes sein kann. Das Bundesministerium für Finanzen hat gleichzeitig mit dem Schreiben an das Parlament die Finanzprokuratur ersucht, Stellung zu nehmen, inwieweit hier eine Vorlage erfolgen kann. Der Präsident der Finanzprokuratur hat in seinem Antwortschreiben vom gleichen Tag darauf hingewiesen, dass die Problematik darin liegt, dass sogenannte Non-Paper, völkerrechtlich betrachtet, eine besondere Stellung haben, und hat empfohlen, dass zusätzlich zur Frage des genauen Beweisthemas auch im Lichte jener Bestimmungen, die es im Zusammenhang mit EU-Dokumenten im sogenannten Informationssicherheitsgesetz gibt, Klärung herbeigeführt wird, ob nicht eine völkerrechtliche Verpflichtung der Ausfolgung entgegensteht.
Ich will das einfach so sachlich hier mitteilen, zusätzlich damit aber dem interessierten Ausschuss sozusagen den Hinweis geben, dass selbstverständlich, wenn die US-Behörden – und ich schaue den Vorsitzenden an –, die ja meistens unproblematisch in der Erteilung von Zustimmung sind, keinen Einwand dagegen erheben, dann einer Vorlage für den Ausschuss nichts im Wege stünde. (Abg. Dr. Van der Bellen: Bis morgen!) – Das betrifft den Teil 1, was die grundsätzliche Vorlage der Akten betrifft. (Abg. Sburny: Blöderweise gibt es keinen Aktenbeschluss mehr!)
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite