Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 156

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Erlauben Sie, meine Damen und Herren, da der wesentliche Teil der Stellungnahme des Abgeordneten Kogler ein anderes Themengebiet rundherum betroffen hat, Folgen­des zu sagen: Ich wurde an sich informiert, dass man in der Präsidiale ausgemacht hat, dass nur jeweils 3 Minuten für die Stellungnahme zur Verfügung stehen. Jetzt war das doch etwas länger, und ich möchte es nicht ganz so stehen lassen (Abg. Dr. Van der Bellen: Was?), weil darin natürlich Vorwürfe waren, die österreichische Bundesre­gierung würde eine Aufklärung zu einem Gegenstand bewusst verhindern. Ich möchte wie folgt dazu Stellung nehmen:

Teil 1: Aufgabe parlamentarischer Untersuchungsausschüsse ist es – und ich habe als Abgeordneter hier in diesem Plenum selber für die Einsetzung gestimmt –, zwei Dinge zu erheben. (Zwischenruf des Abg. Brosz.) Erstens: die Frage der ordnungsgemäßen Verwaltung, also das, was in der Exekutive abgelaufen ist, ob die Vorgänge ordnungs­gemäß erfolgt sind. Zweitens: die Frage einer allfälligen politischen Verantwortlichkeit der zuständigen Regierungsmitglieder. Das ist die Aufgabenstellung eines Untersu­chungsausschusses. Er ist kein Ersatz für die Justiz, das kann er auch nicht sein. Und an der Aufgabenstellung ist zu messen, ob der Untersuchungsausschuss seine Pflicht erfüllen konnte.

Ich darf in diesem Zusammenhang durchaus als Kompliment für alle Mitglieder dieses Ausschusses, nämlich wirklich für alle, feststellen, es war eine Heidenarbeit. (Abg. Mag. Darmann: Vor allem der Bericht der SPÖ!) Beide Ausschüsse, aber vor allem der Banken-Ausschuss – hunderte Stunden! Wir wissen selbst, dass die Damen und Herren Abgeordneten bis tief in die Nacht hinein ihren Aufgaben nachgekommen sind. Das ist eine Aufgabe, die es wert ist, auch darüber zu diskutieren, was die Konsequen­zen sind. In diesem Sinne gehe ich kurz auf das ein, was der Abgeordnete Kogler ge­sagt hat.

Das, was aus diesen Ausschüssen auf dem Tisch liegt – in dem Fall aus dem Banken-Ausschuss –, ist ausreichend, um klarzumachen, dass Zeit zum Handeln ist. (Neuerli­cher Zwischenruf des Abg. Mag. Darmann.) Wir müssen das, was hervorgekommen ist, durch Änderungen im Bereich der Gesetzgebung, im Bereich der Organisation so­fort beheben. (Ruf bei der ÖVP: Jawohl!) Österreich als Finanzstandort kann es sich nicht leisten, dass auch nur ein Schatten des Zweifels darüber besteht, dass die Über­wachungsbehörden ordnungsgemäß allen Pflichten nachkommen. Ich finde es richtig und gut, wenn nach acht Monaten eine dichte Fülle an Dingen bekannt geworden ist, die dieses Handeln erzwingen, dass man zum Handeln schreitet und – bei aller Liebe und Lust an der Forensik – nicht noch drei oder vier Monate untersucht und bis ins Jahr 2008 mit der Reform zuwartet.

Ich sage das ohne irgendeinen Zynismus in dieser Frage. Es ist auch eine Einladung für alle Abgeordneten dieses Hauses, auch die der Oppositionsparteien: Arbeiten Sie an dieser Reform mit! Ich meine, nicht nur in Form der Abstimmung nachher, sondern auch im Prozess der Durchführung dieser Reform. Ich werde dieses Gespräch suchen. Ich weiß, dass Vizekanzler Molterer an einem solchen Gespräch interessiert ist und an einem Zusammenwirken. Ich weiß auch, dass es vernünftig ist.

Warum? – Weil die Finanzmarktaufsicht eine Sicherung ist, die funktionieren muss und, wenn der Verdacht der Geldwäscherei, der Verdacht einer falschen Bilanz gege­ben ist, wenn der Verdacht vorliegt, dass das Eigenkapital nicht ausreicht, scharf und sofort reagieren muss und möglichst so frühzeitig, dass daraus kein Skandal à la BAWAG erwächst, dass daraus kein Vorgang à la Hypo Alpe-Adria entsteht, dass dar­aus keine 16 000 Geschädigten entstehen wie im Bereich AMIS. Eine Sicherung sollte vor dem Kurzschluss funktionieren und nicht nach dem Brand. – In diesem Sinne die Einladung an Sie, hier mitzuarbeiten.

 


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