Soweit ich die Debatte hier mitverfolgen konnte, sind das alles Angelegenheiten der Strafbehörden, Herr Abgeordneter Kogler, an deren Stelle das Parlament nicht treten kann und darf. (Abg. Mag. Kogler: Falsch!) Angelegenheiten der Strafbehörden können grundsätzlich nicht überprüft werden, soweit sie unabhängige Gerichte betreffen. Das heißt, nur das Vorgehen der Sicherheitsbehörden und der Staatsanwaltschaft ist überprüfbar, nicht aber jenes der unabhängigen Gerichtsbarkeit. Daher muss das Zusammenspiel funktionieren. Die Wahrnehmungen, die da sind, weisen darauf hin, dass sie funktionieren.
Meine Damen und Herren, in diesem Sinne kann ich nur die Zusicherung des BMF geben, bei der Beantwortung der Anforderung der Konkretisierung umgehend und schnell die gesamte Übermittlung durchzuführen, mit dem Hinweis auf die Problematik des Non-Papers, und im Übrigen sagen: Handeln, wenn man es feststellt, ist möglicherweise besser, als noch ein paar Monate zu examinieren. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.37
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner, keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von insgesamt 25 Minuten zukommt.
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.
15.37
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Staatssekretär Matznetter, wenn Sie jetzt am Schluss gesagt haben, Sie warten auf die Konkretisierung im Hinblick auf die beiden Akten, die wir angefordert haben, und werden dann die Zustellung veranlassen, wenn die Konkretisierung ausreichend begründet ist, und wir gleichzeitig wissen, dass im Anschluss an diese Debatte über einen Fristsetzungsantrag abgestimmt wird, mit dem dieser Ausschuss beendet werden soll, dann wissen wir, woran wir bei Ihnen sind! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenbemerkung von Staatssekretär Dr. Matznetter.)
Aber erlauben Sie mir, dass ich mich mit diesem Akt ein bisschen näher auseinandersetze. Es war im Dezember 2005, als die US-amerikanische Botschaft eine Depesche – nennen wir sie einmal eine Depesche – an die Finanzmarktaufsicht herangetragen hat. Die für Geldwäsche beauftragte Bedienstete der Finanzmarktaufsicht ist zur Ansicht gekommen (Abg. Krainer: Falsch!), dass sich aus dieser Depesche, aus diesem Geheimpapier – bitte, lesen Sie das in den Akten nach, Herr Kollege, in den Unterlagen, das steht dort so drinnen! – Verdachtsmomente FMA ... (Abg. Krainer: Im Dezember ist es ans BMF gegangen! ...! Das war erst im Jänner!) – Zuerst FMA und später BMF, Herr Kollege! (Abg. Krainer: Umgekehrt!) Jedenfalls wurden Verdachtsmomente im Zusammenhang mit Geldwäsche betreffend die Banken RZB und BA-CA geäußert. Das hat die Bedienstete für Geldwäscheangelegenheiten in dem Ausschuss eindeutig ausgesagt.
Später war ein Beamter des Finanzministeriums in diesem Ausschuss und hat ausgesagt – er hat dieses Papier, diese Depesche, als „secret“ bezeichnet, „for governmental use only“ –, es gebe keine Verdachtsmomente in Bezug auf Geldwäsche betreffend die Banken RZB und BA-CA. Und er war nicht alleine mit dieser Meinung. Nein, es waren noch zwei andere Beamte – genauer eine Beamtin und ein Beamter – daran beteiligt, die zu dieser Schlussfolgerung gekommen sind.
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