Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 158

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Insofern ist es wenig verwunderlich, Herr Staatssekretär, dass Sie dieses Papier nicht herausrücken wollen. Sie bedienen sich dabei im Übrigen eines Gutachtens, das Sie bei der Finanzprokuratur in Auftrag gegeben haben, einer nachgeordneten Dienststelle des Finanzministeriums, weisungsgebunden, sage ich nur dazu. Das sagt ja ohnehin schon alles. Aber schauen wir uns das vielleicht im Detail an, was in diesem Schreiben vom 28. Juni drinnen steht!

Da wird zunächst einmal gesagt, es handelt sich um ein Non-Paper, das gar nicht unter den Begriff des Aktes zu subsumieren ist. Es sei weder datiert noch gezeichnet, daher sei es auch kein Akt. – Wir haben aber im Übrigen, Herr Staatssekretär, nie einen Akt angefordert. Wenn Sie unseren Antrag lesen, dann steht dort drinnen, dass wir ein Schreiben – nämlich genau jenes Schreiben der US-Botschaft – angefordert haben und die dazugehörenden Akten, nämlich die, die Auskunft darüber geben sollten, was im Bundesministerium für Finanzen mit diesem Schreiben passiert ist.

Es wird also weiters gesagt, es sei ein Non-Paper. In diesem Zusammenhang werden die „Salzburger Nachrichten“ vom 31. März 2006 zitiert. In einem Rechtsgutachten der Finanzprokuratur werden die Finanznachrichten zitiert! Ja, nicht einmal die Zitierweise, Herr Staatssekretär, ist richtig, denn nicht einmal die Anführungszeichen sind angege­ben. Man weiß ja nicht einmal, wo dieses Zitat beginnt und wo dieses Zitat endet. Aber enden tut es jedenfalls mit dem Satz – ich zitiere jetzt –: Zwar werde ein Non-Paper entgegengenommen, in Wahrheit aber existiere es gar nicht. – Zitatende. (Heiterkeit bei den Grünen.)

Das in einem Rechtsgutachten der Republik Österreich, von der Finanzprokuratur!

Weiters wird in diesem Schreiben der Finanzprokuratur – oder des Finanzministeri­ums – die Klassifizierung dieses Dokuments als streng geheim zum Anlass genom­men, um darauf hinzuweisen, dass völkerrechtliche Argumente, möglicherweise völ­kerrechtliche Einschränkungen, ins Spiel kommen können. Diese Einschränkungen, schreiben Sie dann später, wären zu prüfen.

Ja, haben Sie das jetzt geprüft oder haben Sie das nicht geprüft? Und warum haben Sie das nicht geprüft? – Ich kann mir schon vorstellen, warum Sie das nicht geprüft ha­ben: Sie wollten natürlich Zeit gewinnen, um zu warten, bis dieser Ausschuss zu Ende ist. Im Übrigen weisen Sie darauf hin, dass es jedenfalls notwendig sei, die Zustim­mung der amerikanischen Regierung einzuholen.

Im Zusammenhang mit den Beweisthemen wird weiters in diesem Schreiben – und darauf haben Sie ja hingewiesen – in Abrede gestellt, dass es irgendeinen Zusammen­hang mit dem Untersuchungsgegenstand 11, der sich mit Geldwäsche beschäftigt, gäbe. Sie haben jetzt gesagt, eine pauschale Betrachtungsweise reiche nicht aus, um einen Akt herauszugeben. Wenn dem, Herr Staatssekretär, so ist, dann hätten wir überhaupt keinen einzigen Akt im Zusammenhang mit dem Untersuchungsauftrag, den das Parlament dem Banken-Untersuchungsausschuss erteilt hat, erhalten dürfen.

Aber lesen wir vielleicht einmal: Was steht denn im Untersuchungsgegenstand 11? – Dort steht drinnen, es geht um die Prüfung der Frage, ob und wie staatliche Organe dagegen auftreten, wenn österreichische Banken an Vorgängen mitwirken, die zur Ver­schleierung von Eigentumsverhältnissen und von Geldflüssen dienen.

Wenn Frau Florkowski – so heißt nämlich diese Geldwäschebeauftragte in der Finanz­marktaufsicht – sagt, dass ein Verdacht in Sachen Geldwäsche bei zwei Banken gege­ben sei, und Sie uns weismachen wollen, es bestehe kein Zusammenhang zum Unter­suchungsgegenstand 11, dann finde ich, das ist eine Perfidie, das ist ungeheuerlich! Das lässt nur eine Schlussfolgerung zu: Mit dieser Vorgangsweise wollen Sie dem


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