Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 173

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Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Absatz 1 der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mit­gliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatsekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Dr. Graf. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.36.10

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Da mir zumindest formal noch kein anderen Antrag auf dem Tisch liegt – außer unser Fristsetzungsantrag –, dem Ausschuss entsprechend Zeit zu geben, einerseits die noch nicht befragten Auskunftspersonen zu hören, deren Ladung von allen Fraktio­nen beschlossen wurde, andererseits auch das Aktenmaterial und die entsprechenden Protokolle in einen Ausschussbericht einzuarbeiten, haben wir diesen Antrag gestellt, dem Ausschuss eine Frist bis 30. November 2007 zu setzen und darüber auch eine Debatte zu führen.

Ich möchte an dieser Stelle sagen: Da laufend Unterlagen eingelangt sind, die von der großen Koalition bestellt wurden – gar nicht von der Freiheitlichen Partei –, wie zum Beispiel der „Fit und Proper-Test“ heute, und da wir das nicht in unseren Bericht mit­verarbeiten konnten und da Unterlagen auch noch fehlen, habe ich ermittelt, was uns in den letzten zweieinhalb Wochen an Unterlagen zur Verfügung gestellt wurde.

Da sind folgende Unterlagen gekommen:

28. Juni: Finanzmarktaufsichtsakten betreffend RZB/Geldwäsche.

28. Juni: Ebenfalls Geldwäsche-Akten betreffend RZB; Akten betreffend Moldawische Nationalbank; Finanzmarktaufsicht Hypo betreffend Geldwäsche Brodosplit sowie Fi­nanzmarktaufsicht BA-CA betreffend Geldwäsche US-Botschaft, Zagorec.

25. Juni: 16 Ordner des Bundeskriminalamtes und des Bundesministeriums für Inne­res.

Ich erinnere daran, dass im Bundeskriminalamt die Geldwäschemeldestelle angesie­delt ist und wir ja dies als Tagesordnungspunkt bereits im Oktober des Vorjahres beschlossen haben, auch einen Aktenübermittlungsantrag gestellt haben, aber es schlussendlich die Behörde war, die dann auf unsere Urgenz hin Ende Mai, warum die Akten immer noch nicht da sind, gesagt hat: Sie müssen uns das präzisieren! Und wir haben es dann präzisiert, indem wir gesagt haben: Wir wollen alles, was wir verlangt haben, einfach vorgelegt haben!

Wir wollten aber keine Verdachtsmeldungen haben, wo österreichische Bürger nach der Anonymitätsaufhebung der Sparbücher – übrigens wurde von SPÖ und ÖVP 1994 versprochen, dass die Anonymität der Sparbücher niemals aufgehoben wird, wenn wir der Europäischen Union beitreten, aber es ist dann anders gekommen – beim Um­tausch ihrer Sparbücher halt etwas nachlässig waren. Und dann gab es hunderttau­sende Meldungen, und die wollten wir natürlich nicht sehen, sondern wir wollten dort etwas sehen, wo ein Verdacht bestand, das organisiert Geld gewaschen wird, insbe­sondere im Zusammenhang mit der Ostmafia.

Dazu sind 16 Ordner gekommen. Ein Ordner hat etwa 500 Seiten, also rund 8000 Sei­ten Aktenmaterial sind am 25. Juni gekommen. Von den Anhörungspersonen gab es


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