Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 174

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aber leider keine Spur. Ich könnte jetzt sozusagen legionenweise anführen, was an Ak­ten erst in den letzten drei Wochen gekommen ist.

Ich habe schon erwähnt, dass unser Antrag, einen Unterausschuss einzusetzen, den es bei allen anderen 15 Untersuchungsausschüssen in der Zweiten Republik gab, so wie es die Geschäftsordnung vorsieht, abgelehnt wurde. Wir wollten einen Unteraus­schuss einsetzen, um parallel gegen Ende des Ausschusses – und wir befinden uns gegen Ende des Ausschusses; in einem spannenden Ende zugegebenermaßen – die parlamentarischen Rechte zu wahren, einen Bericht gemeinsam zu erstellen, um auch, wenn es keinen gemeinsamen Bericht gibt, sondern nur einen Mehrheitsbericht, die Minderheitsrechte ausreichend zu wahren und einen Minderheitsbericht auf Basis dieses Mehrheitsberichtes erstellen zu lassen und um auch das singuläre Abgeord­netenrecht zu wahren, auf das Sie keinen Wert legen. (Abg. Mag. Donnerbauer: Sie haben den Bericht verhindert, indem Sie die Sitzung unterbrochen haben! Wir wollten einen Bericht diskutieren, aber der Obmann Graf hat die Sitzung unterbrochen!)

Herr Kollege Donnerbauer, Ihr Bericht beziehungsweise Ihre persönliche abweichende Stellungnahme wäre ein weißes Blatt Papier!

Herr Kollege Donnerbauer, an dieser Stelle dezidiert an Sie die Frage: Nach 395 Stun­den Schlaf im Ausschuss (heftige Zwischenrufe bei der ÖVP), welche persönliche abweichende Stellungnahme werden Sie zu meinem Bericht abgeben? – Gar keine! (Abg. Mag. Donnerbauer: Sie haben keine Minute mehr gesagt im Ausschuss als ich!)

Sie stimmen ja mit mir im Grundkern überein, dass man einen Unterausschuss, eine sogenannte Berichtskommission einsetzt, um einen Bericht erstellen zu lassen. In 15 von 16 Untersuchungsausschüssen in dieser Republik ist es so geschehen. Ich fra­ge jetzt: Warum ist das dieses Mal abgelehnt worden, und zwar nicht erst, wie manche glauben, kürzlich, sondern schon am 20. Juni? Warum ist das abgelehnt worden? Es gibt keinen ersichtlichen triftigen Grund dafür, möchte ich an dieser Stelle festhalten – es sei denn, man wollte von Haus aus keinen Bericht dem Parlament – das darf man jetzt nicht mehr sagen, das ist geschäftsordnungswidrig –, dem Nationalrat zuleiten!

Wenn man diese Absicht seitens der großen Koalition gehabt hat, dann ist dieser Plan sozusagen aufgegangen, nämlich, dass man nicht wollte, dass eben in einem Bericht drinnen steht, welche Ergebnisse die Untersuchungen letztlich hervorgebracht haben.

So sieht es jetzt aus: 16 Untersuchungsausschüsse fanden statt, 15 davon haben mit einem ordnungsgemäßen Bericht gearbeitet, und der 16. Ausschuss wird an der Be­richtslegung gehindert.

Man könnte in diesem Unterausschuss trefflich darüber streiten, ob genug Anhörungs­personen geladen worden sind oder nicht, ob man trotz alledem einen Bericht macht, ob man sich zur Lücke bekennt oder nicht. Das ist dann eine politische Entscheidung. Aber diese Chance nicht einmal zu gewähren, ist einmalig in dieser Republik! (Zwi­schenruf des Abg. Rädler.)

Nun auch ein Wort zu diesem sogenannten „Non-Paper“: Dieses „Non-Paper“ in der US-Botschaft, das in den Blickpunkt des Interesses geraten ist, und zwar der Fraktio­nen, die es nicht kannten – die ÖVP kennt ja dieses „Non-Paper“; das ist ja das Witzige an der Geschichte, aber sie will uns nur nicht an ihrem Wissen teilhaben lassen, weil sie weiß, was drinnen steht –, wurde an das Finanzministerium, und zwar an den Herrn Lejsek als zuständigen Beamten, geschickt, und der sagte: Dieses Papier besteht aus vier Seiten, wobei auf der ersten Seite draufsteht: Only for governmental use!, das Deckblatt ausgenommen. Das heißt, das Deckblatt ist in diesem Papier gar nicht ge­heim. Das heißt aber nichts anderes, als dass die amerikanische Botschaft selbst oder die Regierung nichts anderes wollte, als dass dieses Papier kein „Non-Paper“ ist, denn


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