Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 196

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17.53.06

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministe­rin! Hohes Haus! Ich beginne mit einem kurzen Zitat aus der neuen GÖD-Info. Ich zi­tiere:

„Die Verlängerung der Abschlagsfreiheit der sog. ,Hacklerregelung‘ bis Ende 2010 und somit die Ausweitung auf die Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1950 konnte auch im Beamtenrecht durchgesetzt werden (für die ASVG-Versicherten erfolgte die gesetz­liche Regelung bereits).“

Ich habe mich etwas amüsiert, als ich das gelesen habe, weil ich mir gedacht habe: Was heißt da „konnte durchgesetzt werden“? Die Dinge sind sachlich in Ordnung, aber wenn ich hier Dr. Schüssel sehe und da Kollegen Neugebauer, dann hat dieses Durch­setzen ja die Vorgeschichte, dass diese Hacklerregelung unter Bundeskanzler Schüs­sel abgeschafft wurde. Dann, in den Koalitionsverhandlungen, war es gar nicht leicht, nämlich für uns nicht leicht, dieses Versprechen durchzusetzen: 45 beziehungsweise 40 Jahre sind genug! Wir wollten der Pensionsreform die Giftzähne ziehen. Das ist auch gelungen, und das ist hier der letzte Schritt, aber durchgesetzt hat diese Rege­lung in den Koalitionsverhandlungen die SPÖ, und ich glaube, da haben alle etwas da­von. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist eben nicht in der GÖD-Info gestanden, und ich wollte das hier ergänzen, damit die historische Vollständigkeit gegeben ist.

Es soll auch nicht verschwiegen werden, dass die Verbesserungen – und es sind na­hezu ausschließlich Verbesserungen – auch zusammenhängen mit einem Austausch, der in einer gewissen Verschlankung der öffentlichen Verwaltung besteht, dass näm­lich im Grunde, ausgenommen die Schulen, bei Pensionierungen nicht mehr alle Stel­len nachbesetzt werden.

Die Schule ist ja die große Ausnahme, wo wir für das nächste Schuljahr rund 1 500 Lehrerinnen und Lehrer in Österreich mehr haben werden, damit die Qualität steigern und damit auch besser auf jedes einzelne Kind eingehen können. Die Bildung ist auch Gewinnerin dieser Dienstrechts-Novelle, und ich möchte klar feststellen, dass es ein gutes Ergebnis ist, und den Verhandlern – Ministerin Bures, Kollegem Neuge­bauer und ihren Teams – kann man zu diesem Ergebnis nur gratulieren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Beginnen wir beim Lifelong Learning: Das Sabbatical – mein Vorredner hat es kritisch gesehen – wird jetzt vom Schuldienst auf nahezu den gesamten öffentlichen Dienst ausgeweitet. Das heißt, wer fünf Jahre beschäftigt ist, kann sechs bis zwölf Monate bei anteiliger Bezugskürzung freigestellt werden, und in vielen Fällen – das wissen wir – wird diese Freistellung zu Bildungszwecken verwendet, also für etwas, wovon wir letzt­lich alle etwas haben, wenn nämlich die Qualifikation erhöht wird.

Ein weiterer Punkt, und der ist ganz entscheidend, ist die Gleichstellung von Master- und Diplomstudien-Abschlüssen von Fachhochschulen und Universitäten im öffentli­chen Dienst. Dieses Thema begleitet uns seit der Schaffung der Fachhochschul-Stu­diengänge Mitte der neunziger Jahre und wird jetzt endlich geregelt. Auch hier gratu­liere ich Ministerin Bures, die diesen Schritt geschafft hat, auf den wir viele, viele Jahre hingearbeitet haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Dann die schulfesten Stellen: An den schulfesten Stellen wäre es ja beinahe geschei­tert. Das hat in erster Linie mit Schulqualität zu tun und damit, dass die Schule in erster Linie für die Kinder da ist und wir die Schule so auszurichten haben, dass der bestmög­liche Unterricht gewährleistet ist. Niemand hat die Absicht, Lehrerinnen und Lehrer kreuz und quer zu versetzen, aber wenn ich daran denke, dass beispielsweise Volks-


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