Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 195

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lichkeit, wobei bis dahin eröffnete Verfahren abgeschlossen werden können. Für Leh­rer, die bereits über eine schulfeste Stelle verfügen, ändert sich nichts. – Also die berühmte Geschichte mit den wohlerworbenen Rechten!

Diese Ausführung erinnert mich daran, dass wir es hier ja mit einem sagenhaften Privi­leg zu tun haben, das sonstigen Dienstnehmern in der Republik kaum zur Verfügung steht und in einem engen Zusammenhang mit dem berühmten Sabbatical steht, das bisher auch nur Lehrern zur Verfügung gestanden ist. Ein Mensch in der Republik, dessen Namen ich leider vergessen habe – es war aber ein gescheiter Mensch –, hat gesagt: Gegen die Lehrergewerkschaft ist die Gewerkschaft der Eisenbahner eine Gruppe von Ballett-Elevinnen. (Heiterkeit bei der FPÖ.)

Die Wahrheit dieses Aussagesatzes kann an der Neuordnung, die wir in der Dienst­rechts-Novelle 2007 antreffen (Abg. Neugebauer: Wo ist denn Haberzettl?) – er ist lei­der nicht da, aber es würde ihn wahrscheinlich sehr freuen –, erwiesen werden. Zu gro­ßen Teilen ist nämlich diese Dienstrechts-Novelle, ich würde sagen, eine Art aus­gleichende Bilanz der Privilegien zwischen den Beamtengruppen. Es werden also die schulfesten Stellen von den Lehrern laut dieser Diktion noch erhalten, teilweise erhal­ten; in der anderen Diktion aufgegeben, aufgelassen – das ist der gute Teil.

Als Ausgleich dafür, dass die Lehrer dieses Privileg stückweise abgeben müssen, wird aber einem anderen Teil der Beamten das Lehrer-Privileg Sabbatical zugemessen. Ich gehe davon aus, dass das alle wissen: Die Einführung einer Sabbatical-Regelung für alle Bundesbediensteten – ausgenommen Richter, für die das übrigens auch geplant war und Gott sei Dank nicht umgesetzt worden ist. Innerhalb einer Rahmenzeit von zwei bis fünf vollen Jahren kann eine Freistellung von mindestens sechs und höchs­tens zwölf Monaten gegen anteilige Kürzung des Bezugs gewährt werden. Bitte, das ist etwas, was sich ein sonstiger Arbeitnehmer in der Republik nur in seinen tollsten Träu­men erträumen, aber nicht verwirklicht sehen kann: einen festen Job gegen ein biss­chen Einsparen, schön verteilt, wieder zu finden.

Eindeutig ist das doch so: Einer, der auf Sabbatical geht und ein Jahr in Indien ist oder ein halbes Jahr einen Nebenjob in Guatemala ausübt oder wo auch immer, kehrt wie­der auf seinen fixen Posten zurück. Das ist ein Privileg, und es ist eine Verhüllung von Tatsachen, das nicht als Privileg zu bezeichnen. Ich habe im Ausschuss schon dar­über gesprochen, dass ich es für verfehlt halte, diese Tatsache zu verhüllen.

So sagen Sie von den großen Parteien es doch, dass man einer bestimmten Arbeit­nehmergruppe, den Beamten, eine bestimmte Privilegien-Situation zumessen möchte, aus Gründen welcher Art immer – die stehen aber nicht im Gesetz –, weil man es so für gut und richtig findet, was anderen Dienstnehmern nicht zur Verfügung steht.

Ich vermisse ein Wehklagen in der Fraktion der Sozialdemokraten, das nur dadurch verhinderbar ist, dass dort auch Beamteninteressen ungefähr gleichauf gewachsen sind und man daher fürchtet, durch Gruppeninteressenverluste Einschränkungen in der Wählergunst zu erleiden. Das ist ein durch nichts zu rechtfertigendes Spezifikum als Privileg, das in Zeiten nach wie vor relevant bestehender Arbeitslosigkeit, in Zeiten von Job-Risk-Situationen am Arbeitsmarkt generell für Arbeitskräfte, die nicht auf so fun­dierten Positionen stehen, wie ein Hohn klingt, und als Hohn werden das viele Tau­sende in der Republik empfinden.

Aus diesem Grund können wir uns nicht entschließen, dieser Gesetzesvorlage unsere Zustimmung zu geben. – Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ.)

17.52


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter DDr. Niederwieser. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


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