Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 255/A der Abgeordneten Otto Pendl, Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Väter-Karenzgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bezügegesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Auslandszulagen- und ‑hilfeleistungsgesetz und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2007) (193 d.B.)
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.
17.46
Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister, wenn Sie noch bleiben oder gehen? (Bundesminister Faymann hat sich von seinem Sitz erhoben und steht an der Regierungsbank.) – Das ist eine interessante In-between-Situation.
Hohes Haus! Das ist ein Gegenstand, der schon – ich habe es vorhin angedeutet – im Verfassungsausschuss zu einer nicht uninteressanten bürgerlichen Art der Heftigkeit des Austausches von Argumenten geführt hat. Ich gestatte mir, daran anzuschließen.
Es ist ja nicht so, dass etwas nur gut oder nur schlecht ist, es ist eine Abmischung. Ich beginne mit dem Guten. Das Gute aus der Sicht der Opposition und, ich sage einmal, auch aus der Sicht der Freiheitlichen Partei ist, dass mit der unsäglichen Geschichte der schulfesten Stellen, die ja wesentlich ursächlich daran beteiligt war, dass in der Neuordnung, in der dringenden Neuordnung des Schul- und Bildungswesens nichts weitergegangen ist, jetzt Schluss gemacht wird. Das ist positiv und von uns aufs Äußerste zu unterstützen.
Interessant ist aber in diesem Zusammenhang auch eine, ich sage, Jubel-Information – das ist vielleicht ein bisschen übertrieben, aber doch in diese Richtung zielend –, die die GÖD ihren Leuten zu der in Rede stehenden Dienstrechts-Novelle als Information hat zukommen lassen. Der GÖD ist es gelungen, so wird ausgeführt, für das Schuljahr 2007/2008 die Möglichkeit, schulfeste Stellen zu verleihen, grundsätzlich zu erhalten. – Also nicht das Abschaffen steht im Ziel, sondern das Erhalten, der Erhaltensaspekt ist im Ziel!
Im Schuljahr 2007/2008 können höchstens 25 Prozent der dauernd gesicherten Planstellen schulfest erklärt werden. Ab 1. September 2008 entfällt dann auch diese Mög-
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