Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 205

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setz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, die Reise­gebührenvorschrift 1955, das Väter-Karenzgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bezügegesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Gleichbe­handlungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Be­dienstetenschutzgesetz, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsge­setz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensi­onsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Bun­desbediensteten-Sozialplangesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2007) in der Fassung des Ausschussberichts wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 wird folgende Z. 39a eingefügt:

„39a. Dem § 219 wird folgender Abs. 4a eingefügt:

(4a) Der Lehrer hat in den letzten drei Wochen der Hauptferien für alle Schüler, die er nicht selbst unterrichtet und die an der Schule eine Wiederholungsprüfung machen müssen, für Nachhilfeunterricht zur Verfügung zu stehen.“

2. In Artikel 13 wird folgende Z. 14a eingefügt:

„14a. Dem § 56 wird folgender Abs. 5a eingefügt:

(5a) Der Landeslehrer hat in den letzten drei Wochen der Hauptferien für alle Schüler, die er nicht selbst unterrichtet und die an der Schule eine Wiederholungsprüfung ma­chen müssen, für Nachhilfeunterricht zur Verfügung zu stehen.“

3. In Artikel 15 wird folgende Z. 14a eingefügt:

„14a. Dem § 63 wird folgender Abs. 4a eingefügt:

(4a) Der Lehrer hat in den letzten drei Wochen der Hauptferien für alle Schüler, die er nicht selbst unterrichtet und die an der Schule eine Wiederholungsprüfung machen müssen, für Nachhilfeunterricht zur Verfügung zu stehen.“ “

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Bundesministerin Bures zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.16.05

Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute diese Dienstrechts-Novelle unter Dach und Fach bringen können. Herr Abge­ordneter Neugebauer hat es schon angesprochen: Es gab sehr viele Verhandlungsrun­den und es waren harte Verhandlungen, die wir geführt haben. Aber am Ende steht ein gutes Ergebnis. Ich meine, dass wir heute – viele Rednerinnen und Redner sind ja schon darauf eingegangen – ein wirklich gutes Gesamtpaket geschnürt haben.

Was steht im Mittelpunkt dieser Dienstrechts-Novelle? – Mir war es ganz wichtig, dass wir die Bundesverwaltung ein Stück moderner und effizienter gestalten, dass wir auch viele positive Verbesserungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst umsetzen und – das war ein Punkt, der noch sehr lange in Diskussion war –, dass wir uns auch von dem meiner Auffassung nach nicht mehr zeitgemäßen Instrument der schulfesten Stellen verabschieden.

Ich meine, dass ein ganz großes Ziel in der öffentlichen Verwaltung sein muss, eine ef­fiziente Verwaltung zu haben, aber auch – im Interesse der Bürgerinnen und Bürger –


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