Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 204

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feleistungsgesetz und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2007) in der Fassung des Ausschussberichts

Österreichweit werden heuer ca. 50.000 Schülerinnen und Schüler ein oder mehrere „Nicht Genügend“ im Jahreszeugnis erhalten. Ihre Eltern werden für private Nachhilfe tief in die Tasche greifen müssen - so werden laut einer Studie der Arbeiterkammer jährlich insgesamt rund 140 Millionen Euro für Nachhilfe ausgegeben.

„Die Kosten des Sitzenbleibens sind enorm: Dem Staat kostet dieses System zusätz­lich etwa 300 Millionen Euro für den Schulplatz, Familienbeihilfe, Schulbücher und Frei­fahrt für Schüler und Schülerinnen. Dazu kommen die Kosten für die Familien: die zu­sätzlichen Unterhaltskosten und der Verdienstentgang. In Summe: 500 und 600 Millio­nen Euro jährlich.“ (Quelle: AK, August 2006)

Alarmierend ist, dass der Prozentsatz der regelmässig Nachhilfe zahlenden Eltern suk­zessive mit der Schulausbildung ihrer Kinder wächst: sind bereits in der Volksschule (!) acht Prozent der Eltern und Schüler betroffen, so vervielfacht sich dieser Prozentsatz für die Hauptschulpflichtigen auf mehr als das Doppelte: 17 Prozent - in der AHS-Un­terstufe auf sogar das Dreifache: 24 Prozent. Wahrscheinlich werden wieder, wie im Vorjahr ungefähr 35.000 Schüler das Schuljahr 2006/2007 wiederholen müssen.

Aus Sicht der unterzeichneten Abgeordneten besteht daher akuter Handlungsbedarf. Zur Lösung dieser Problematik hat das BZÖ eine unkonventionelle neue Idee entwi­ckelt, die von folgender Prämisse ausgeht: Lehrer haben, anders als sonstige Werk­tätige, über 60 bzw. 70 freie Tage im Jahr. Dies sind über 30 Tagen mehr als anderen Dienstnehmer als Urlaubsanspruch zur Verfügung stehen.

Das BZÖ tritt deswegen für ein „Solidaritätsmodell Nachhilfe“ ein, bei dem Lehrerinnen und Lehrer Nachhilfe bedürftigen Schülern in den letzten drei Wochen vor Schulbeginn verpflichtend Nachhilfe erteilen. Diese Solidarität der Lehrer würde den Schülern und Eltern massiv helfen, letztere wären finanziell entlastet und es könnten mit Sicherheit mehr Schüler in die nächste Klasse aufsteigen.

Besonders hervorzuheben ist die mit dem BZÖ-Solidaritätsmodell verbundene große finanzielle Entlastung der Eltern. Derzeit kostet eine durchschnittliche Nachhilfestunde in einem Nachhilfeinstitut bei Einzelunterricht 30 Euro, bei Gruppenunterricht 15 Euro. Rechnet man hier 15 Tage à 8 Stunden Nachhilfeunterricht hoch, kommt es bei Ein­zelunterricht zu einer Entlastung der Eltern von 180 Millionen, bei Gruppenunterricht zu 90 Millionen Ersparnis.

Guten Willen der verantwortlichen Bundesministerin vorausgesetzt, kann dieses Soli­daritätsmodell schon heuer starten. So bieten die für Lehrer geltenden gesetzlichen Ferien- und Urlaubsbestimmungen bereits jetzt die Möglichkeit, Lehrer aus wichtigen dienstlichen Gründen während eines Ferienurlaubs zur Dienstleistung zurückzuberu­fen. Bei dem für 3. September 2007 vorgesehenen Schulbeginn können daher bereits ab 13. August 2007 die ersten Nachhilfestunden gegeben werden, wenn die verant­wortliche Ressortministerin eine entsprechende Weisung erteilt.

Das Angebot soll für all jene Schüler gelten, die im Herbst 2007 zu einer Nachprüfung antreten müssen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Abänderungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschliessen:

„Der Antrag 255/A der Abgeordneten Otto Pendl, Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsge-


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