Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 203

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Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensi­onsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Bun­desbediensteten-Sozialplangesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2007) in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 wird folgende Z. 39a eingefügt:

‚39a. Dem § 219 wird folgender Abs. 4a eingefügt:

(4a) Der Lehrer hat in den letzten drei Wochen der Hauptferien für alle Schüler, die er nicht selbst unterrichtet und die an der Schule eine Wiederholungsprüfung machen müssen, für Nachhilfeunterricht zur Verfügung zu stehen.‘

2. In Artikel 13 wird folgende Z. 14a eingefügt:

‚14a. Dem § 56 wird folgender Abs. 5a eingefügt:

(5a) Der Landeslehrer hat in den letzten drei Wochen der Hauptferien für alle Schüler, die er nicht selbst unterrichtet und die an der Schule eine Wiederholungsprüfung ma­chen müssen, für Nachhilfeunterricht zur Verfügung zu stehen.‘

3. In Artikel 15 wird folgende Z. 14a eingefügt:

‚14a. Dem § 63 wird folgender Abs. 4a eingefügt:

(4a) Der Lehrer hat in den letzten drei Wochen der Hauptferien für alle Schüler, die er nicht selbst unterrichtet und die an der Schule eine Wiederholungsprüfung machen müssen, für Nachhilfeunterricht zur Verfügung zu stehen.‘“

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Ich glaube, in diesem Bereich würden wir den österreichischen Eltern sehr, sehr viel helfen, wenn wir das so umsetzen.

Geschätzte Damen und Herren! Stimmen Sie diesem Abänderungsantrag zu! (Beifall beim BZÖ.)

18.15


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Dolin­schek eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Ursula Haubner, Sigisbert Dolinschek und Kollegen betreffend den Antrag 255/A der Abgeordneten Otto Pendl, Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienst­rechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Väter-Karenzgesetz, das Ausschreibungsge­setz 1989, das Bezügegesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bun­des-Bedienstetenschutzgesetz, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Land- und forstwirt­schaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bun­destheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Mutterschutzge­setz 1979, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Auslandszulagen- und -hil-


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