Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 202

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Sehr geehrte Damen und Herren, was aber noch sehr weit entfernt ist, ist diese Neu­verteilung – Frau Bundesminister, Sie haben das ja auch im Ausschuss angespro­chen – bezüglich der Lebensverdienstsumme, dass die Beamten am Anfang etwas mehr verdienen und die Kurve zum Schluss etwas hinuntergeht. Natürlich ist das mit Mehrkosten verbunden – das muss dann budgetiert werden und so weiter, keine Fra­ge! –, aber da sind wir jedenfalls noch weit davon entfernt.

Einiges entfernt sind wir auch noch bei Folgendem: Jetzt ist das Ende des Schuljahres. Es werden heuer wahrscheinlich wieder 50 000 Schülerinnen und Schüler ein oder mehrere „Nicht Genügend“ im Jahreszeugnis erhalten. Eine Studie der Arbeiterkammer sagt aus, dass jährlich 140 Millionen € für private Nachhilfe ausgegeben werden. Diese Kosten des Sitzenbleibens sind enorm. Das kostet auch den Staat einiges an Geld: etwa 300 Millionen € für den Schulplatz, für die Familienbeihilfe, für Schulbücher, für die Freifahrt für Schüler und Schülerinnen. Dazu kommen noch die Kosten für die Fa­milien: die zusätzlichen Unterhaltskosten und der Verdienstentgang. Das macht laut Arbeiterkammer ebenfalls eine Summe von 500 bis 600 Millionen € jährlich aus.

8 Prozent der Volksschüler bekommen Nachhilfeunterricht, bei den Hauptschülern sind es schon 17 Prozent, und bei den AHS-Schülern hat sich das gleich verdreifacht, da sind wir bei 24 Prozent.

Wahrscheinlich werden heuer wie im Vorjahr 35 000 Schülerinnen und Schüler das Schuljahr wiederholen müssen. Es gibt akuten Handlungsbedarf, Frau Bundesministe­rin, in diesem Bereich.

Lehrer haben, anders als sonstige Werktätige, 60 bis 70 freie Tage im Jahr – andere haben 30 Tage. Man sollte hier doch ein „Solidaritätsmodell Nachhilfe“ wählen, dass Lehrerinnen und Lehrer bei bedürftigen Schülern in den letzten drei Wochen vor Schul­beginn verpflichtend Nachhilfe geben, wenn sie diese nicht selbst unterrichtet haben.

Ich glaube, das wäre mit Sicherheit eine gute Vorgangsweise und würde uns einige Kosten ersparen. Es wäre eine finanzielle Entlastung für die Eltern, denn eine Nachhil­festunde im Einzelunterricht kostet zirka 30 €, im Gruppenunterricht sind es immerhin 15 €, die hier gerechnet werden. Und meistens sind es so 15 Tage à 8 Stunden, die hier dazukommen, und das sind schon enorme Kosten.

Man könnte hier schnell reagieren. Es gibt ja schon die Möglichkeit, die Lehrer etwas früher aus dem Urlaub zurückzuholen, wenn man es rechtzeitig sagt. Die Möglichkeit besteht ja.

Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Ursula Haubner, Sigisbert Dolinschek, Kol­leginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Antrag 255/A der Abgeordneten Otto Pendl, Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsge­setz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, die Reise­gebührenvorschrift 1955, das Väter-Karenzgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bezügegesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Gleichbe­handlungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Be­dienstetenschutzgesetz, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsge­setz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche


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