Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 136

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positiv und meine, dass Landesveterinärdirektoren durchaus auch als Vertreter des Tierschutzes zu sehen sein müssen und sein können. Ich bin daher sehr froh darüber, dass diese Änderung vorgenommen wird.

Alle Befürchtungen in die Richtung, dass dieser Tierschutzrat künftig an Kompetenz verlieren könnte, sind in meinen Augen haltlos. Ich gehe davon aus, dass hier durch mehr Transparenz und Informationsmöglichkeiten auch an das Parlament ein sehr guter und wichtiger Schritt gesetzt wurde. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Höllerer zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


15.48.20

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Herr Abgeordneter Pirklhuber hat hier eingefordert, dass man bei der Tierhaltung auch die Ethik mit bedenken muss und dass nicht nur die Wirtschaftlichkeit und die Qualitätsfrage im Vordergrund stehen sollen.

Ich denke, gerade er müsste wissen, dass die Bäuerinnen und Bauern Österreichs nicht nur von den Tieren, sondern auch mit den Tieren leben, dass sie sehr genau wissen, was sie zu tun haben (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber), wenn es um den Gesundheitszustand geht, und dass es ihnen selbstverständlich auch wichtig ist, dass die Tiere beim Transport schonend und tiergerecht behandelt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Mit dem neuen Tiertransportgesetz werden auch wesentliche Verbesserungen beim Tiertransport greifen. Das ist darauf zurückzuführen, dass eine Verbesserung der fachlichen Ausbildung der Tiertransporteure festgeschrieben ist und dass es eine Ver­schärfung der Kontrollen geben wird. Auch die Einschränkung der Fahrdauer ist zu erwähnen, mit den flexiblen Ausnahmeregelungen, die es gibt, die aber sehr prak­tikabel und auch wirklich notwendig sind. Man denke nur daran, dass auch die weit entfernten bäuerlichen Betriebe ihre Tiere transportieren müssen; selbstverständlich braucht es dazu diese Ausnahmeregelungen.

Trotzdem ist dieses neue Tierschutzgesetz sehr ambitioniert und hat eine Vorbild­wirkung für ganz Europa.

Ich möchte noch ganz kurz auf die Situation in Niederösterreich eingehen, weil die Frau Weinzinger im Ausschuss erwähnt hat, dass in Niederösterreich nicht kontrolliert wird. Das stimmt nicht, Frau Weinzinger, es wird sehr wohl kontrolliert, obwohl Nieder­österreich kein klassisches Tiertransitland ist. (Zwischenruf der Abg. Mag. Brigid Weinzinger.)

Es werden aber immerhin durchschnittlich 50 Tiertransporte durch dieses Land geführt – und von der Polizei stichprobenartig angehalten und selbstverständlich jeder angehaltene Tiertransport auf Korrektheit des Transportes und auf die Tiergesundheit überprüft. Und wenn es notwendig ist, dann werden natürlich auch die Tiertransport-Inspektoren eingeschaltet. Das ist Tatsache und ist auch 2006 passiert. Sie haben gesagt, 2006 hat es überhaupt keine Kontrollen gegeben. Das ist unrichtig!

Ich darf noch einmal der Frau Bundesministerin Kdolsky danken. Sie hat ein sehr prak­tikables, sehr praxisnahes Tiertransportgesetz geschaffen, und das ist auch im Sinne der kleinstrukturierten österreichischen Landwirtschaft und der Bäuerinnen und Bauern. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

15.50

 


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