Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 135

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Unser Ziel war es, ein praxisnahes, praktikables Gesetz zum Wohl der Tiere und natürlich auch im Interesse der Landwirtschaft und insbesondere auch des Ver­brauchers zu schaffen. Wichtige Punkte wie der Tierschutzrat mit breit gefächerten Experten, entsprechender Kontrolle, verstärkten Strafsanktionen und Ausbildungsver­pflichtungen sind verwirklicht.

Österreich hat sich immer für die Anliegen des Tierschutzes auf europäischer Ebene eingesetzt und hat dabei auch einen Ruf zu verteidigen. Dies gelingt, wie ich glaube, mit diesem Gesetz.

Österreich kann damit auch künftig glaubwürdig und mit Selbstbewusstsein auf europäischer Ebene auftreten; insbesondere, wenn es etwa in Zukunft verstärkt um die Frage mehrtägiger internationaler Tiertransporte geht. Dort liegen, wie wir heute schon des Öfteren gehört haben, wahrscheinlich die wahren Probleme des Tierschutzes. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Schasching zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


15.44.39

Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heute zu verabschiedende Änderung des Tiertransportgesetzes und Tierschutzgesetzes ist durchaus ein weiterer sehr positiver Schritt zu einem besseren Tierschutz insgesamt in Österreich.

Ich möchte mich eingangs ganz besonders bei meinem Kollegen Dietmar Keck für sein Engagement rund um dieses Gesetz, rund um diese Gesetzwerdung und für seinen Einsatz im Bereich des Tierschutzes bedanken. – Lieber Didi, ich muss Dir gratulieren, das hast Du wirklich sehr gut gemacht! (Beifall bei der SPÖ.)

Es geht in erster Linie darum, Lebensmittelqualität sicherzustellen. Geschätzte Damen und Herren, Österreich ist ja bekannt als hervorragendes Gastgeberland, als ein Land, in dem es sich nicht nur wunderbar urlauben lässt, sondern auch wunderbar essen lässt. Das unter anderem deshalb, weil wir von unseren Landwirten hochwertige Pro­dukte beziehen können und somit beste Qualität sicherstellen können. Aber um diese auch langfristig zu sichern, war es notwendig und wichtig, für unser Tiertrans­portgesetz eine wesentlich bessere Lösung zu finden, als dies die EU vorsieht. Unsere Regelung im Bereich des Tiertransportes kann sich durchaus sehen lassen, weil wir doch eine wesentlich geringere Zahl an Stunden, die für einen Tiertransport zur Verfügung stehen, vorgesehen haben.

Vor allem aber ist auch der respektvolle Umgang mit dem Tier ein ganz wesentlicher Faktor, der mitgeholfen hat, diese Gesetzesänderung Gesetz werden zu lassen. Durch entsprechende Schulungsmaßnahmen jener Personen, die für die Tiere während der Verladung beziehungsweise des Transportes sowie bei der Endladung am Bestim­mungsort verantwortlich zeichnen, und mit Hilfe klarer Vorgaben – ich glaube, das ist der wesentliche Punkt – an die Ausstattung eines Fahrzeuges und an die Betreuung der Tiere sowie durch zukünftige Richtlinien mit Empfehlungen zur Pflege, zur Hygiene und über die dem Wohlbefinden der Tiere angepasste Art und Weise des Transportes wird ein respektvoller Umgang mit dem transportierten Tier einfordert.

Das sollte auch in der EU Eingang finden. Ich bitte alle, die auf die Umsetzung in Brüssel maßgeblich Einfluss nehmen können, darauf hinzuwirken, dass diese österreichische Gesetzgebung beispielgebend wird auf EU-Ebene.

Ein letzter Satz noch zum heute auch zu verabschiedenden Gesetz betreffend den Bereich des Tierschutzrates. Ich halte auch diese gesetzliche Änderung für durchaus


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