Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 134

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Tierschutzes auch um den Transport von Schlachttieren und eine möglichst kurze Ver­bringungsdauer. Ich glaube, genau dem wird mit diesem Gesetzesvorschlag Rechnung getragen, indem die Höchstbeförderungsgrenzen mit viereinhalb Stunden festgelegt werden.

Man muss aber seriöserweise anmerken, dass sowohl im Hinblick auf die Struktur der österreichischen Landwirtschaft als auch im Hinblick auf die geographischen Gege­benheiten dieses Ziel nicht immer erreicht werden kann. Daher besteht künftig die Möglichkeit, bei Vorliegen der soeben erwähnten Gegebenheiten derartige Schlacht­tier­trans­porte nach einer halbstündigen Lenkerpause um weitere vier Stunden auszu­dehnen.

Herr Westenthaler, weil wir uns gerade in die Augen schauen: Ich glaube, dass der von Ihnen eingebrachte Antrag unrealistisch ist, weil es unmöglich ist, sage ich jetzt einmal, innerhalb von zwei Stunden von den Bergbauern mit einem Lkw, mit einem Tier­transporter überhaupt einen Schlachthof zu erreichen. (Demonstrativer Beifall des Abg. Jakob Auer.) Das muss man auch einmal sagen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wie gut der vorliegende Entwurf ist, zeigt ja, dass die EU Grenzen von zwölf Stunden ermöglichen würde, wir aber wirklich nur in Ausnahmefällen genehmigen, dass es achteinhalb Stunden sind. – Die Anträge der Opposition sind da wirklich weit weg von der Realität. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie sind ein „echter“ Tierschützer, gell?)

Ich finde auch die Kritik am Tierschutzrat ein bisschen komisch. Es wird behauptet, dass die Unabhängigkeit drastisch eingeschränkt wird. Ich sage, genau das Gegenteil ist der Fall! Ich finde es richtig und wichtig, dass künftig von der Bundesministerin die Geschäftsordnung erlassen wird, denn wohin kommen wir, wenn jeder tun und lassen kann, was er will, ohne darüber Rechenschaft in einem Bericht oder auch uns gegenüber ablegen zu müssen? Es ist legitim, dass eine Grundlage erarbeitet wird, die das Tun und Handeln der Personen, die dort vertreten sind, regelt.

Weiters wird auch kritisiert, dass die Landesveterinärdirektoren der Bundesländer dem Tierschutzrat angehören. Aber auch dieser Schritt ist in meinen Augen richtig, denn diese Personen, um es einfach auszudrücken, als höchstrangige Tierärzte der Bun­desländer werden ja genau deswegen im Tierschutzrat eingebunden, weil sie es sind, die tagtäglich mit den Problemstellungen vor Ort konfrontiert sind. Und mir ist es lieber, es ist der Schmied drinnen und nicht der Schmiedl.

Aus meiner Sicht ist das ein herzeigbares Gesetz, das nachahmenswert für andere Länder ist. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ord­neter Dr. Sebastian Eder. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.42.29

Abgeordneter Dr. Sebastian Eder (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Der Tierschutz ist auch oder gerade in einer zivilisierten Gesellschaft ein wichtiges und ernstes Thema. Ein Tiertransportgesetz ist nur dann gelungen, wenn man es zu Recht als gutes Beispiel angewandten Tier­schutzes bezeichnen kann. Und dieses Gesetz kommt dem, wie ich glaube, sehr nahe, obwohl es von einigen als nicht ausreichend angesehen wird.

Der Wert einer Gesellschaft zeigt sich unter anderem auch daran, wie man mit Leben allgemein umgeht, auch mit dem Leben von Nutztieren. Unsere Bauern, die ja zum Teil auch Tiertransporteure sind, haben damit kein Problem. Die kleine Struktur unserer Landwirtschaft bedingt eine besondere Verbundenheit der Bauern mit ihren Tieren, und dies wiederum bedingt einen respektvollen Umgang mit den Tieren.

 


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