Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 133

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Da geht es eigentlich darum, dass Nichtregierungsorganisationen, also Unabhängige, ein Mitspracherecht haben, was auch oft dementiert wurde – wir sehen das anders.

Übrigens ist dies einmalig in Europa, und wir wären somit die Ersten. Ich persönlich würde mir wirklich wünschen, dass dies alle Fraktionen im Hohen Haus unterstützen könnten. Gleichzeitig würde ich mir wünschen, dass Sie, geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus, auf Ihre Vertreterinnen und Vertreter im Europäischen Parlament einwirkten, diesen richtigen Weg auf europäischer Ebene auch weiter zu verfolgen.

Zusätzlich wird eine Parteistellung der Tierschutzombudsmänner im Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren ermöglicht. Dies ist übrigens auch eine vehemente Forderung der Tierschützer, der wir mit dieser Vorlage nachkommen.

Abschließend zur Aufklärung zur Zusammensetzung betreffend Tierschutzrat: Dazuge­kommen sind das Institut Gumpenstein, die Eurogroup of Animal Welfare, wie ange­sprochen, die Landesveterinärdirektoren der Bundesländer; sonst ist die Zusammen­setzung gleich geblieben.

Alles in allem beschließen wir ein einzigartiges Gesetz, das zur Nachahmung in Europa anregen sollte. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Franz. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


15.37.46

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Auch ich persönlich bin sehr froh darüber, dass wir uns in Österreich dazu durchgerungen haben, die Dauer der Transporte von Schlacht- und Nutztieren zu verringern. Wir setzen europaweit ein Zeichen und schaffen eines der modernsten, eines der strengsten Tiertransportgesetze und heben uns somit von den übrigen EU-Ländern ab. Ein weiterer positiver Schritt zum Schutz unserer Tiere wird gesetzt.

Die viereinhalb Stunden, die Tiere am Stück transportiert werden dürfen, sind den Tieren zumutbar. Es ist zweifelsohne sehr schwierig, einen Weg zu finden, der dem Schutz der transportierten Tiere, aber auch den wirtschaftlichen Gegebenheiten der Landwirtschaft dient. Die Ausnahmeregelung, bis zu achteinhalb Stunden Trans­portdauer zu genehmigen, nimmt auf die wirtschaftlichen, aber auch auf die regionalen Gegebenheiten unserer Landwirtschaft Rücksicht, denn es gilt zu bedenken, dass wir in Österreich Bauernhöfe haben, die nicht an die Nahverkehrsbereiche angeschlossen sind, entlegen in Bergdörfern liegen und so von vornherein längere Anfahrtswege haben; wir wollen ja die Bergbauern nicht benachteiligen.

Wie ich schon erwähnt habe: Eine Balance zwischen Tierschutz und Wirtschaft zu finden, das ist Aufgabe der Politik. Mit dem nun vorliegenden Gesetz haben wir diesen Balanceakt geschafft und einen weiteren Schritt gegen Tierquälerei gesetzt. – Gratu­lation, liebe Ministerin! (Beifall bei der ÖVP.)

15.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Spindelberger zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.39.38

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Wie die Vorrednerinnen und Vorredner schon haben anklingen lassen, geht es bei den vorliegenden Gesetzen im Sinne des


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