Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 132

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Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

In Artikel II entfallen die Ziffern 7 bis 12.

Begründung:

Mit der geplanten Änderung des Tierschutzgesetzes wird die Kompetenz und die weitgehende Unabhängigkeit des derzeitigen Tierschutzrates eingeschränkt. Die zu­ständige Bundesministerin erhält das Recht, den Vorsitz sowie die Vertretung zu ernennen und abzuberufen, einfache Mitglieder ihres Amtes zu entheben und eine Geschäftsordnung durch eine Verordnung zu erlassen. Mit der Erhöhung der Mitgliederzahl durch die Landesveterinärdirektoren der Bundesländer, die weisungs­gebunden und in der Regel unter dem Einfluss der Agrarlandesräten/innen bzw. -referenten/innen in den Bundesländern stehen würde der Tierschutzrat so vergrößert, dass die Interessen des Tierschutzes in den Hintergrund rücken könnten. Der Tierschutzrat hat bisher eine sehr gute Arbeit als Beratungsgremium in Tierschutz­fragen geleistet. Er hat sich selbst klar gegen eine Änderung der Zusammensetzung des Tierschutzrates ausgesprochen. Es wird daher vorgeschlagen, die Regelungen über den Tierschutzrat unverändert zu lassen.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Ehmann. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.34.41

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich nun wieder dem Tierschutz widmen, im Speziellen dem Tierschutzrat.

Der Tierschutzrat wird aus meiner Sicht durch die vorliegende Änderung mit mehr Kompetenz ausgestattet – entgegen der Oppositionsmeinung. Er dient als Experten­gremium in Tierschutzfragen der Beratung der Gesundheitsministerin, und meiner Meinung nach ist das gescheit.

Die Novellierung dieses Gesetzes ist vor allem auch deshalb notwendig geworden, weil es nicht im Sinne des Gesetzgebers sein kann, dass sich die Geschäftsordnung des Tierschutzrates wie bisher Geheimhaltung auferlegt hat.

Als Beispiel: Tierschutzsprecherin/Tierschutzsprecher der Fraktion XY ruft an, möchte sich über Tätigkeiten und so weiter informieren, und die Aussage lautet: Dürfen wir nicht weitersagen! – Das ist wahrscheinlich nicht im Sinne des Erfinders.

In den Tierschutzrat werden nun auch die Landesveterinärdirektoren als Vertreter des Gesetzesvollzugs aufgenommen. Man darf nicht vergessen, dass die Tierärzte primär dem Tierschutz verpflichtet sind und nicht der Parteipolitik, wie angenommen, außer­dem sind sie auch auf Landesebene unmittelbar für die Umsetzung des Tierschutzes verantwortlich.

In den Tierschutzrat wird auch ein Vertreter der europäischen Tierschutzorganisation Eurogroup of Animal Welfare, das ist die Vereinigung der europäischen Tierschutz­organisationen, aufgenommen. Damit soll gewährleistet sein, dass auch NGOs mit ihrer Stimme im Tierschutzrat zukünftig vertreten sind.

 


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