Das können nicht nur Gesetze sein, und das sind bei Gott nicht nur kurz gegriffene Maßnahmen, so wie wir sie hier vorschlagen oder wie wir sie uns als Lösung schnell vorstellen können. Denn es geht auch um fehlende Perspektiven, es geht um sinnvolle Freizeitgestaltung, es geht um die Möglichkeit, einen Beruf zu lernen. (Beifall bei den Grünen.)
Dass die Frau Ministerin in der Ausschusssitzung gesagt hat, Tabak sei mit dem ersten Zug gesundheitsschädlich, während Alkohol zum Teil auch Genuss- und Lebensmittel sei, zeigt auch diesen seltsamen Zugang, den wir zum Thema Alkohol haben. Denn selbstverständlich sind alle Drogenmittel auch Genussmittel, sonst würden nämlich Menschen gar nicht Drogen konsumieren. – Die Sache mit dem Schmuggel, dem Tür und Tor geöffnet wird, möchte ich hier gar nicht zitieren.
Wir haben im Ausschuss auch Fachleute gehabt, die gesagt haben, was wir machen könnten. Das hat weder der Ausschussvorsitzenden noch der Frau Ministerin sonderlich gut gefallen, denn die sind weit über das hinausgegangen, was uns jetzt als Maßnahmenpaket vorliegt. (Abg. Steibl: Das kann aber nicht ...! Das ist ein bisschen eine Abgehobenheit!)
Wir haben nämlich hier als Maßnahmenpaket vorgeschlagen, die Prävention engagiert fortzuführen; das kann ich nur begrüßen. (Abg. Steibl: ... was Sie bevorzugen!) Die Aufklärungskampagne für Jugendliche, Eltern et cetera zu machen, auch das finde ich hervorragend. Gespräche mit der Wirtschaft zu führen, ob sie nicht so lieb sein könnte, auf ihre Aktionen zu verzichten, das halte ich schlichtweg für feige! Ich kann es nicht anders sagen. (Beifall bei den Grünen.)
Herwig Scholz, der von diesem Haus eingeladene Fachmann, hat gesagt: Werbeaktivitäten der Alkoholindustrie, die sich gezielt an die Zielgruppe Frauen und Jugendliche wenden, sind zu kritisieren. Herr Dr. Schmid von der Jugendanwaltschaft hat uns erzählt, dass es nur sechs Verurteilungen nach dem Wiener Jugendschutzgesetz gibt. Ein Jugendschutzgesetz, das noch nicht vereinheitlicht wäre, dafür bin ich auch. Es ist auch nicht die strengste Form des Jugendschutzgesetzes, denn ich bin nicht dafür, dass wir uns nur daran orientieren, Jugendliche zu strafen. Darum geht es nicht, sondern: Das Jugendschutzgesetz gehört endlich so gewendet, dass es die andere Seite trifft, nämlich diejenigen, die damit wunderbares Geld machen. Wenn diejenigen allerdings die ÖVP wählen, können wir uns wahrscheinlich nicht erwarten, dass die ÖVP dazu bereit ist. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Steibl: Unterstellung!)
Es hat im Jahr 2005 nur sechs Verurteilungen nach dem Wiener Jugendschutzgesetz gegeben bezüglich des Ausschanks von Alkohol. Herr Dr. Schmid hat auch gemeint, dass dieses Gesetz in Wien wahrscheinlich alle zwei Minuten gebrochen wird. Also: Man sieht hier ungefähr die Relation. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft wäre für ein Betretungsverbot.
Ich möchte hier die starke Anregung geben, dass wir uns ernsthaft überlegen, was wir gegen den Alkoholmissbrauch wirklich unternehmen und was wir wirklich tun können, und habe mir, um auch zu zeigen, wie wichtig das ist, im Internet ein paar Beispiele herausgesucht: Zum Beispiel gäbe es hier „Lucky Friday“: Bestelle eine Spirituosenflasche, würfle höher als dein Kellner – und du bekommst sie gratis! – Oder die „berühmte“ Ein- oder Zwei-€-Party. Was wir auch haben, ist die berühmte „Pinkelparty“, die kennen wir jetzt auch schon. Oder: Du kannst zwischen 20.30 Uhr und 23 Uhr trinken, so viel du willst.
Ich finde es nicht richtig, dass Teile der Gastwirtschaft das unterstützen – und es sind bei Gott nicht alle, denn ich kenne auch Wirte, die betrunkenen Jugendlichen nichts mehr ausschenken und die sich auf diese Diskussionen einlassen. Aber ich finde es nicht richtig, wenn der österreichische Staat das unterstützt, indem er kein Mindest-
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