Diese Empfehlungen beinhalten
Die Erstellung eines Gesamtverkehrskonzepts
Die Schaffung distanz- und emissionsabhängiger Kostenstrukturen im Verkehrssektor
Die zügige und umfassende Umsetzung der Verkehrsmaßnahmen der Österreichischen Klimastrategie und der NEC-Strategie
Anlassbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen und verstärkte Geschwindigkeitsüberwachung zur Reduktion von Treibhausgas- und Schadstoffemissionen
Integration verkehrs- und umweltpolitischer Zielsetzungen in die Raumplanung
Ausbau von Telematiklösungen und Technologieförderungs- und –forschungsprogrammen
Erlassen von Richtlinien im öffentlichen Beschaffungswesen, die emissions- und verbrauchsarme Kfz stärken
Aktivitäten auf EU-Ebene für Klimaschutz im Flugverkehr, Kostenwahrheit, Infrastrukturförderung im ÖV, verschärfte Emissionsgrenzwertbestimmungen, Biotreibstoffe
Verstärken von Anreizmaßnahmen zum Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel sowie Förderung des Radfahrens und Zufußgehens
Ausbau von Klimaschutz-Förderprogrammen im Verkehrsbereich
Forcierte Integration umweltfreundlicher Mobilitätsfragen in internationalen Projekten (zB Interreg, Alpenkonvention)
Verbesserte Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern und älteren Menschen im Verkehr
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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 2 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.
18.11
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Diese 28. KFG-Novelle bringt eine Reihe von Erleichterungen. Sie ist Grundlage für Ausnahmegenehmigungen für die Zulassung von Fahrzeugen aus auslaufenden Serien, die Umsetzung der EU-Verordnung zur Harmonisierung bestimmter sozialrechtlicher Vorschriften im Straßenverkehr, schafft eine Grundlage für die Erleichterung der Kontrolle der Entrichtung der Normverbrauchsabgabe, und vor allem begrüße ich auch die dritte Kennzeichentafel bei der Anbringung von Fahrrad-Heckträgern, sodass diese Fahrzeuge auch erkannt werden können.
Sehr geehrte Damen und Herren! Was den Vormerkkatalog betrifft, der früher angesprochen worden ist, so muss ich sagen, die wesentlichen Dinge sind in einem Vormerkkatalog enthalten: Gefährdung von Personen bei Schutzstreifen, Alkohol am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitungen. Aber wenn wir jetzt hergehen und das Ganze so ausufern lassen, dann verwässern wir einen Vormerkkatalog. Ich glaube, man sollte vorsichtig umgehen mit der Frage, wie wir das handhaben.
Was die ewige Diskussion über „Licht am Tag“ betrifft, so muss ich eines sagen: Herr Bundesminister, ich habe Ihnen in meinem Beitrag im Ausschuss bereits gesagt, dass
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