Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 220

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Punkt zwei: Es dürfe keine Verteilung riesiger Fördersummen ohne demokratische Legitimierung geben. Wie könne es sein, dass die drei größten Agrarsubventions­empfänger zwischen 1 Million € und 1,7 Millionen € bekommen und im Gegensatz dazu viele kleine Bauern völlig leer ausgehen.

Punkt drei: Ein besonderes Anliegen der Roten sei die Sanierung von hunderten bis tausenden Härtefällen auf Grund des ungerechten Betriebsprämienmodells. Das Landwirtschaftsministerium und die AMA seien schuld daran, dass viele Bauern in ihrer Existenz bedroht sind. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Wer war das?)

Punkt vier: Wir brauchen Rechtssicherheit für Bauern. – Das war Kollege Gaßner. Sie wissen es, sie waren ja im Ausschuss drinnen, Herr Minister! (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Der stimmt jetzt mit!) – Ein Gesetz, mit dem die Förderungen der ländlichen Entwicklung nach den Gesichtspunkten Gerechtigkeit und inneragrarische Solidarität umgesetzt werden. Die ÖVP wolle aber von einem Grünen Pakt in Gesetzesform nichts wissen.

Soweit die konkreten Punkte, Herr Gaßner.

Besonders erheiternd war aber der Schlusssatz Ihres Elaborats zur Wahrheit über die Marktordnungsverhandlungen. Ich zitiere:

„Zum Verhandlungsstil und Verhandlungsklima möchte ich festhalten, dass einige ÖVP-Agrarier zur Kenntnis nehmen müssen, dass es mittlerweile – wie sich in den letzten Landwirtschaftsausschüssen im Hohen Haus gezeigt hat – eine breite Front gegen das schwarze Monopol in der Agrarpolitik gibt, und dass sich diese Mandatare daran gewöhnen werden müssen, mit der SPÖ und anderen Partnern auf Augenhöhe zu verhandeln ...“ – Zitatende.

Herr Gaßner, mit Ihnen kann man nicht auf Augenhöhe verhandeln, denn Sie liegen irgendwo am Boden! Ich möchte gerne wissen, wo Sie die Zugeständnisse bekommen haben, sodass Sie in all diesen Punkten, die ich vorhin aufgezählt habe, in die Knie gegangen sind? Es gibt kein einziges Argument, das Sie mir jetzt bringen könnten, wo die SPÖ wirklich noch als relevanter Partner in der Agrarpolitik erscheinen könnte, denn Sie sprechen über Rechtssicherheit und regen sich über die Verordnungs­wirtschaft des Herrn Ministers auf, und jetzt gebe ich die Antwort auf die vorgenannten Punkte, gerade im § 8 Abs. 5 ist festgehalten, und ich zitiere aus dem Gesetz:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft kann durch Verordnung die näheren Bedingungen und sonstigen Vorschriften zur techni­schen Abwicklung (...) festlegen.“

Liebe Herrschaften der Koalition, mit diesem Passus ist jederzeit die Gefahr gegeben, dass es wieder zu Einwänden kommt und wieder zu Klagen und dass wiederum der Verfassungsgerichtshof angerufen wird. Kollege Haimbuchner als Verfassungsjurist wird Ihnen Auskunft darüber geben, wie es wirklich ist. – Das zu Punkt eins.

Die größten Agrarsubventionsempfänger, Herr Gaßner, werden auch weiterhin kräftig absahnen und werden auch weiterhin dafür sorgen, dass auch Ihre Klientel, die kleinen Bauern, möglicherweise auch ein paar SPÖ-Bauern, vielleicht gibt es noch ein paar, leer ausgehen.

Punkt drei: Eine vernünftige Änderung des Betriebsprämienmodells, das heißt eine Kombination aus Betriebs- und Flächenprämie unter Einbeziehung von Querschnitts­aufgaben im Bereich Landschaftspflege, Biodiversität, Naturschutz, Tourismus und so weiter, ist in weite Ferne gerückt.

Auch in Punkt 3 sind sie vollständig umgefallen.

 


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