Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 222

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Wir haben auch – meine Kollegen werden noch über andere Inhalte reden – die ländliche Entwicklung neu hereingebracht in die Diskussion und ihr einen neuen Stellenwert gegeben. Der Herr Bürgermeister aus Edlitz ist da, er wird mir recht geben, dass die ländliche Entwicklung für die Gemeinden ganz besonders wichtig ist.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Grillitsch, Gaßner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtsbasis für die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raumes

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht, die rechtlichen Möglichkeiten für eine spezifische Rechtsbasis für die Pro­gramme zur Entwicklung des ländlichen Raumes auf Grundlage von gemeinschaft­lichen Normen zu prüfen.

*****

Meine Damen und Herren, Sie können hier wirklich mitgehen. Wir haben die ländliche Entwicklung neu in Diskussion, und das ist gut so. (Abg. Dolinschek: Ein Armutszeug­nis!) Wir haben einen Kompromiss erzielt, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der natürlich nicht alles beinhaltet, was wir uns gewünscht haben, der aber insgesamt eine hervorragende Ausgangsbasis für die Zusammenarbeit im Sinne unserer Menschen im ländlichen Raum bietet. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden diese Entwicklung vorantreiben – vorausgesetzt Kollege Grillitsch belehrt nicht nur, sondern tritt wirklich in einen Dialog mit uns ein. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.23


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Mag. Gaßner eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Grillitsch, Gaßner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtsbasis für die Programme zur Entwicklung des Ländlichen Raums

Die politische Ausrichtung des Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raums 2007-2013 ist an die Vorgaben des Beschlusses der EU-Agrarminister vom Juni 2005 gebunden. Demnach müssen mindestens 10% für Maßnahmen im Bereich Verbes­serung der Wettbewerbsfähigkeit und Modernisierung der Betriebe veranschlagt werden. Weitere mindestens 10% sind für Maßnahmen zu verwenden, die der Er­schließung neuer Einkommensquellen, neuer Märkte oder der Verbreiterung des Produktsortiments dienen bzw. die Lebensqualität im ländlichen Raum erhöhen. Damit stehen für Maßnahmen wie das neue Umweltprogramm (ÖPUL) und die Ausgleichs­zulage (AZ) maximal 80% zur Verfügung. Für das österreichische Programm zur Ländlichen Entwicklung – Grüner Pakt – stellt die Europäische Union rund 3,9 Mrd. Euro von 2007-2013 bereit. Die gemeinschaftsrechtliche Grundlage für die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums ergehen zwar in Form von Verordnungen des Rates und Verordnungen der Europäischen Kommission, bedürfen jedoch nationaler


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