hung der Beugestrafen im Hinblick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betroffenen ist notwendig. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein maximaler Strafrahmen von 1 000 € bei Nichterscheinen einer Auskunftsperson, die dann zum Beispiel Helmut Elsner heißt, ist ein Witz. Die massive Erhöhung der Beugestrafe habe ich somit erwähnt.
Für den bestellten Verfahrensanwalt ist im Verhinderungsfall dringend ein Stellvertreter vorzusehen.
Die Begriffe „öffentlich Bediensteter“ und „Beamter“ sind zu synchronisieren, und es ist festzuhalten, dass diesbezüglich nur die Funktion und nicht die dienstrechtliche Stellung entscheidend ist. Es ist unerheblich, ob jemand pragmatisiert ist oder Vertragsbediensteter, der Rahmenbegriff ist „öffentlich Bediensteter“.
Zur Aktenvorlage: Aktenvorlagen von Behörden beziehungsweise Ämtern dürfen nicht verwehrt werden. Im Falle von schutzwürdigen Interessen sind Schwärzungen zulässig, wobei der Schwärzer bekanntzumachen ist. Dieser hat die Schwärzungen gegebenenfalls zu begründen und die Verantwortung für die Schwärzungen der Passagen zu übernehmen. Zu überlegen ist, auch in diesem Zusammenhang entsprechende Richtlinien zu erlassen. Allenfalls ist eine analoge Regelung zur Tätigkeit der Volksanwaltschaft zu überlegen.
Dem Verfahrensanwalt sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, die Protokolle zu erhalten.
Der in Frage kommende Personenkreis für die Position einer Vertrauensperson sowie deren Verfahrensstellung ist neu zu definieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Empfehlungen, die, wie ich meine, überwiegend oder insgesamt eine Mehrheit in diesem Hohen Haus erlangen können, sind notwendig, und ich möchte Ihnen einige Feststellungen, die diese Empfehlungen begründen, nicht vorenthalten.
BAWAG: größter Kriminalfall dieser Geschichte, aber keine singuläre Tat eines Einzelnen, sondern nur auf Basis dessen möglich, dass es ein Netzwerk innerhalb und außerhalb der Bank gegeben hat, das es letztlich ermöglicht hat, dass es zu solchen Schadenssummen kam.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der alarmierende Prüfbericht der Oesterreichischen Nationalbank aus dem Jahre 2001 zur Internen Revision beziehungsweise den bankinternen Risikosicherungsmechanismen der BAWAG wurde kollektiv von der Oesterreichischen Nationalbank ignoriert und vom Bundesministerium für Finanzen schubladisiert, ja geradezu versteckt. Die BAWAG/P.S.K.-Verschmelzungs- beziehungsweise Spaltungsbilanz 2005 wurde trotz offenkundiger Systemmängel seitens der Finanzmarktaufsicht im Sommer 2005 genehmigt – bei eingehender Prüfung wären dabei die Karibik-Verluste offenkundig geworden. Dieser Mangel trug in weiterer Folge zur Verschärfung der BAWAG-Krise bei; die letzte Refco-Überweisung in Höhe von 438 Millionen US-Dollar, also nahezu 5 Milliarden Schilling, wäre somit unter Umständen verhinderbar gewesen.
Die Finanzmarktaufsicht verfügte über Informationen, wonach bis 2006 Kredite von Wolfgang Flöttl von der BAWAG gegenüber der Meinl Bank immer noch rückgeführt wurden – zu einem Zeitpunkt, zu dem die sogenannten Karibik-Geschäfte mit der BAWAG schon im Totalverlust geendet hatten. Die Finanzmarktaufsicht hat die Informationen, die sie hatte, nicht an die Oesterreichische Nationalbank oder an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.
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