Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 25

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Nach Öffentlichmachung des Endes des Untersuchungsausschusses bereits im Mai 2007 mit Juni 2007 ließen sich die Auskunftspersonen reihenweise für die La­dungstermine entschuldigen. So konnte auch kein Vertreter der Telekom beziehungs­weise der ÖIAG befragt werden, warum die MobilTel zum Schaden der Aktionäre und Telefonkunden um mehr als das Doppelte des ursprünglichen Kaufpreises erworben wurde. Durch das vorzeitige Ende des Untersuchungsausschusses konnte sohin dieser Untersuchungsgegenstand nicht restlos aufgeklärt werden.

Casino Jericho: Im Jahre 2001 wertete die BAWAG die Beteiligung des im Jah­re 2000 in Folge der Intifada geschlossenen Casinos in Jericho in der Bilanz von 5 auf 120 Millionen € auf, während die Casinos Austria auf null Euro abgewertet haben. Damit wurden die Verluste aus den Karibikgeschäften teilweise abgedeckt. Genehmigt wurde diese Bilanzmanipulation von Dr. Reiter, Chef der Jahresabschlussprüfungsge­sellschaft KPMG.

Darüber hinaus intervenierte Außenministerin Benita Ferrero-Waldner zugunsten eines zweiten Casino-Projektes, eines Casino-Schiffes von Martin Schlaff und den Casinos Austria in Eilat am Roten Meer, beim israelischen Innen- und Außenministerium.

Wie die Aktenlage des Untersuchungsausschusses zeigt, besteht auch der begründete Verdacht, dass illegale Geldströme aus Österreich an die Familie Sharon geflossen sind. Diesbezügliche Rechtshilfeansuchen der israelischen Justiz wurden bis 2006 von Seiten der Republik Österreich stiefmütterlich behandelt. Durch das vorzeitige Ende des Untersuchungsausschusses konnte dieser Untersuchungsgegenstand nicht restlos aufgeklärt werden.

Zu den Staatskommissären: Bei der Entsendepraxis der Staatskommissäre sind grundsätzlich zwei unterschiedliche Kulturen festzustellen: Vor dem Jahr 2000 wurden unter den sozialdemokratischen Finanzministern hauptsächlich Spitzenbeamte des Fi­nanzministeriums mit Staatskommissärsposten belohnt, nach Amtsübernahme durch Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde 2001 das Bankwesengesetz geändert und Kabinettsmitarbeiter mit Zusatzeinkünften bedacht.

Die Staatskommissäre haben sich im Wesentlichen als zahnloses Aufsichtsinstrument erwiesen; Faktum ist auch, dass die Staatskommissäre in keinem der untersuchten Fälle einen Beitrag zur Aufdeckung der Verluste und Malversationen leisten konnten. Dies führte dazu, dass eine gesetzlich vorgesehene Kontrollinstanz de facto wirkungs­los geblieben ist.

Hypo Alpe-Adria: Die Finanzmarktaufsicht hat im Falle der Swap-Verluste sehr rasch und effizient gehandelt. Sie erstattete sofort Anzeige, da der Verdacht der Bilanzfäl­schung im Raum stand. Die Prüfer der Oesterreichischen Nationalbank stellten in ihren Berichten oft Unregelmäßigkeiten und Gesetzesverstöße fest, beließen es bestenfalls bei Empfehlungen, deren Erledigung beziehungsweise Umsetzung durch die Bank von den Prüfern der Oesterreichischen Nationalbank jedoch nie verifiziert wurde.

Bei den Staatskommissären verhielt es sich, wie schon erwähnt, ähnlich. Die immer wieder vorkommenden großen Ausfälle der letzten Jahre sowohl im Kreditgeschäft als auch im Treasury sind auf die fehlende, jedoch vom Gesetz her vorgesehene Struktur der Bank zurückzuführen. Die aufgedeckten Mängel wurden stets unter Hinweis auf das rasante Wachstum der Bank von den Prüfern beiseite geschoben; die Inaktivität der Innenrevision trägt Mitschuld an dieser Entwicklung. Die Bagatellisierung der Män­gel wurde durch die Oberflächlichkeit der Prüfungs- und Kontrolltätigkeiten der Prüfer der Oesterreichischen Nationalbank beziehungsweise der Finanzmarktaufsicht sowie der Staatskommissäre erleichtert.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite