Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 26

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Ob die Finanzmarktaufsicht beim Eingriff in das laufende Geschäftsleiter-Qualifikati­onsverfahren überreagiert hat und die Abberufung des Vorstandes unter Umständen unnötig erzwungen hat, konnte – wie viele andere Sachverhalte dieses Komplexes – durch das vorzeitige Ende des Untersuchungsausschusses nicht restlos aufgeklärt werden. Der eingesetzte Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtages ist jetzt in dieser Frage gefordert.

Geldwäsche: Einige österreichische Banken verfügen trotz stetig steigender Gefah­renpotentiale durch Geschäfte im südost- und osteuropäischen Raum teilweise über nur mangelnde Kontrollsysteme beziehungsweise leben eine fragwürdige Meldekultur. Die zuständigen Behörden, insbesondere die Finanzmarktaufsicht und die Geldwä­schemeldestelle im Bundeskriminalamt, sind personell unterbesetzt, zudem ergeben sich Doppelgleisigkeiten infolge der Übertragung der Geldwäsche in eine andere Abtei­lung bei Auftreten von Fällen organisierter Kriminalität.

Die zunehmenden komplexen Treuhandgeschäfte sowie das zunehmende Engage­ment der österreichischen Wirtschaft in Ländern mit hohem Geldwäschegefährdungs­potential erfordern effektive Kontrollsysteme. Der Untersuchungsausschuss konnte in­folge vorzeitiger Beendigung auch diesen Untersuchungsgegenstand nicht restlos auf­klären. Ebenso verhielt es sich bei der Verantwortung von Regierungsmitgliedern, wo in Ermangelung von Befragungsmöglichkeiten auch dieser Teil nicht restlos aufgeklärt werden konnte.

Parteienfinanzierung: Die vom Untersuchungsausschuss diesbezüglich beschlosse­nen und angeforderten Steuerakten des ÖGB und dessen Teilgewerkschaften samt verbundenen Unternehmungen sind bis Ende des Untersuchungsausschusses nicht eingelangt, beziehungsweise wurde die Vorlage vom Finanzministerium verweigert. Die Beischaffung der Steuerakten von Mag. Martin Schlaff, Dr. Herbert Cordt, Dr. Josef Taus, Michael Hason und vielen anderen mehr wurde vom Untersuchungsausschuss wiederholt und mehrheitlich abgelehnt. Demgemäß hat der Untersuchungsausschuss infolge vorzeitiger Beendigung und nicht vorliegender Akten und Unterlagen auch die­sen Untersuchungsgegenstand nicht behandeln können.

AMIS: Hier sind nachstehende Feststellungen zu treffen: Substanzlose und verfrühte Konzessionserteilung 1999 durch die Bundes-Wertpapieraufsicht. Die Bundes-Wertpa­pieraufsicht beziehungsweise die ihr nachfolgende FMA, die Finanzmarktaufsicht, hat seit Jahren Kenntnis über Verwaltungsverfahren und andere Verstöße gegen nahezu alle Konzessionsauflagen gehabt, ohne durchgreifende Verwaltungsverfahren einzulei­ten. Die Bundes-Wertpapieraufsicht beziehungsweise die ihr nachfolgende Finanz­marktaufsicht hat auch jahrelange Verstöße und Verdachtsmomente bei AMIS wegen unerlaubtem Halten von Kundengeldern – das ist ein unzulässiges Bankgeschäft – nicht ausreichend verfolgt. Die Bundes-Wertpapieraufsicht beziehungsweise die FMA hat auch jahrelang den Vertrieb der Top Ten Multifonds SICAV von 1999 bis 2003 ohne Vertriebszulassung geduldet – der öffentliche Vertrieb wurde am 22. Dezember 1999 durch das BMF untersagt.

Eine Täuschung des Kapitalmarkts durch falsche Feststellungen in den Prüfberichten ist an der Tagesordnung – manchmal konnte man meinen, die Geschäftsführer, die heute hinter Gitter sitzen, haben die Prüfberichte selbst geschrieben. In weiterer Folge wurden falsche Feststellungen in Bezug auf die Fondsrückkäufe getroffen.

Der Finanzmarktaufsicht wurde bereits 2001 mitgeteilt, dass die AMIS Sammelverwah­rungen durchführt, trotzdem bestätigte sie im Jänner 2002 Einzeldepots für Kunden. Die Konzessionserteilung 2002 an die 100-prozentige Tochter AMIS Financial Consul­ting AG war grob fahrlässig.

 


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